Wohnungen & Häuser kaufen in Wengi B Frutigen
Keine Inserate in Wengi b. Frutigen
Weitere Inserate im Raum Wengi b. Frutigen
Immobilienmarkt Wengi b. Frutigen
Die folgenden Zahlen gelten für die ganze Gemeinde, zu der Wengi b. Frutigen gehört. Die Leerwohnungsziffer liegt bei 0.23 %, 78 % unter dem kantonalen Schnitt (1.03 %). Der Gemeindesteuerfuss beträgt 177 % (2026), 8 % über dem Mittel der Gemeinden im Kanton (164.2 %). Eine ledige Person ohne Kinder mit CHF 100'000 Bruttolohn zahlt in der Gemeinde Reichenbach im Kandertal CHF 15'412 Kantons-, Gemeinde- und Personalsteuer im Jahr (Steuerjahr 2026, ohne Kirchen-, Bundes- und Vermögenssteuer). Im nach Einwohnern gewichteten Mittel der Gemeinden sind es im Kanton CHF 14'998 und in der Schweiz CHF 12'251. Das mediane steuerbare Einkommen aller Steuerpflichtigen liegt bei CHF 43'500 (Steuerperiode 2022). Die Gemeinde zählt 3'850 Einwohner (2025).
Quellen: Bundesamt für Statistik (BFS), Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV).
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch sind die Angebotspreise in Wengi b. Frutigen?
Wohnungen und Häuser werden in der Gemeinde Reichenbach im Kandertal im Median für CHF 8'022 pro m² Wohnfläche zum Kauf angeboten, die mittlere Hälfte zwischen CHF 7'847 und CHF 8'232 (8 Inserate, Stand 01.11.2026). Das sind Angebotspreise aus Inseraten auf Schweizer Portalen, keine bezahlten Preise und keine Schätzung.
In welchem Kanton liegt Wengi b. Frutigen?
Wengi b. Frutigen liegt im Kanton Bern.
Wie hoch ist der Steuerfuss in Wengi b. Frutigen?
Der Gemeindesteuerfuss in Wengi b. Frutigen beträgt 177 % der einfachen Kantonssteuer (Steuerjahr 2026). Hinweis: Der Steuerfuss ist ein Multiplikator auf die kantonale Steuer, kein effektiver Steuersatz, und lässt sich nur innerhalb desselben Kantons vergleichen.
Wie hoch ist die Einkommenssteuer in Wengi b. Frutigen?
Eine ledige Person ohne Kinder mit CHF 100'000 Bruttolohn zahlt in der Gemeinde Reichenbach im Kandertal CHF 15'412 Kantons-, Gemeinde- und Personalsteuer im Jahr (Steuerjahr 2026, ohne Kirchen-, Bundes- und Vermögenssteuer). Der Betrag gilt für genau diesen Haushalt und dieses Einkommen und lässt sich, anders als der Steuerfuss, über Kantonsgrenzen hinweg vergleichen.







