4'945'000
CHF4'945'000/Monat
Mögliche Nutzungen:
Lärmempfindlichkeit: Laut der Lärmschutzverordnung vom 15.2.86 (OPB) ist das zulässige Maß ein Niveau von 4.
Die Bauordnung ist verteilt, aber Doppel- oder Reihenhäuser sind mit Dienstbarkeiten oder Quartiersplan nach Art. 53 der Gemeindeverordnung erlaubt
Der Nutzungsindex beträgt 75%
Die maximale Höhe beträgt 12 m, und 3 Etagen
Der Mindestabstand zwischen Gebäuden beträgt 5 m. Gleiches gilt für den Abstand zum öffentlichen Grund
Keine Ästhetik-Klausel
Quartiersplan: Möglich ab 8'000 m2
Die Bodenbeanspruchung des gebauten Gebäudes beträgt maximal 50% der Parzelle
3979 Grône
83% Grün- und Naturfläche im Umkreis von 500 m.