Wohnungen & Häuser mieten in Auslikon
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Wohnungsmarkt Auslikon
Die folgenden Zahlen gelten für die ganze Gemeinde, zu der Auslikon gehört. Die Leerwohnungsziffer liegt bei 0.16 %, 70 % unter dem kantonalen Schnitt (0.53 %) — ein angespannter Mietmarkt. Der Gemeindesteuerfuss beträgt 110 % (2026), etwa im Mittel der Gemeinden im Kanton (109.3 %). Eine ledige Person ohne Kinder mit CHF 100'000 Bruttolohn zahlt in der Gemeinde Pfäffikon CHF 9'721 Kantons-, Gemeinde- und Personalsteuer im Jahr (Steuerjahr 2026, ohne Kirchen-, Bundes- und Vermögenssteuer). Im nach Einwohnern gewichteten Mittel der Gemeinden sind es im Kanton CHF 9'686 und in der Schweiz CHF 12'251. Das mediane steuerbare Einkommen aller Steuerpflichtigen liegt bei CHF 55'000 (Steuerperiode 2022). Die Gemeinde zählt 12'881 Einwohner (2025).
Quellen: Bundesamt für Statistik (BFS), Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV).
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch sind die Angebotsmieten in Auslikon?
Wohnungen und Häuser werden in der Gemeinde Pfäffikon im Median für CHF 31.1 netto (ohne Nebenkosten) pro m² und Monat angeboten, die mittlere Hälfte zwischen CHF 25 und CHF 52.9 (25 Inserate, Stand 01.11.2026). Wohnungen und Häuser werden in der Gemeinde Pfäffikon im Median für CHF 32.2 brutto (mit Nebenkosten) pro m² und Monat angeboten, die mittlere Hälfte zwischen CHF 26.1 und CHF 47 (42 Inserate, Stand 01.11.2026). Das sind Angebotsmieten aus Inseraten auf Schweizer Portalen, keine bezahlten Mieten.
In welchem Kanton liegt Auslikon?
Auslikon liegt im Kanton Zürich.
Wie hoch ist der Steuerfuss in Auslikon?
Der Gemeindesteuerfuss in Auslikon beträgt 110 % der einfachen Kantonssteuer (Steuerjahr 2026). Hinweis: Der Steuerfuss ist ein Multiplikator auf die kantonale Steuer, kein effektiver Steuersatz, und lässt sich nur innerhalb desselben Kantons vergleichen.
Wie hoch ist die Einkommenssteuer in Auslikon?
Eine ledige Person ohne Kinder mit CHF 100'000 Bruttolohn zahlt in der Gemeinde Pfäffikon CHF 9'721 Kantons-, Gemeinde- und Personalsteuer im Jahr (Steuerjahr 2026, ohne Kirchen-, Bundes- und Vermögenssteuer). Der Betrag gilt für genau diesen Haushalt und dieses Einkommen und lässt sich, anders als der Steuerfuss, über Kantonsgrenzen hinweg vergleichen.







