Wohnungen & Häuser mieten in Bruderholz
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Wohnungsmarkt Bruderholz
Die folgenden Zahlen gelten für die ganze Gemeinde, zu der Bruderholz gehört. Die Leerwohnungsziffer liegt bei 0.61 %, 5 % unter dem kantonalen Schnitt (0.64 %) — ein angespannter Mietmarkt. Der Gemeindesteuerfuss beträgt 49 % (2026), 14 % unter dem Mittel der Gemeinden im Kanton (57.3 %) — für den Kanton tief. Eine ledige Person ohne Kinder mit CHF 100'000 Bruttolohn zahlt in der Gemeinde Binningen CHF 13'562 Kantons-, Gemeinde- und Personalsteuer im Jahr (Steuerjahr 2026, ohne Kirchen-, Bundes- und Vermögenssteuer). Im nach Einwohnern gewichteten Mittel der Gemeinden sind es im Kanton CHF 14'313 und in der Schweiz CHF 12'251. Das mediane steuerbare Einkommen aller Steuerpflichtigen liegt bei CHF 61'200 (Steuerperiode 2022). Die Gemeinde zählt 16'245 Einwohner (2025).
Quellen: Bundesamt für Statistik (BFS), Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV).
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch sind die Angebotsmieten in Bruderholz?
Wohnungen und Häuser werden in der Gemeinde Binningen im Median für CHF 22 netto (ohne Nebenkosten) pro m² und Monat angeboten, die mittlere Hälfte zwischen CHF 20 und CHF 26 (78 Inserate, Stand 01.11.2026). Wohnungen und Häuser werden in der Gemeinde Binningen im Median für CHF 25 brutto (mit Nebenkosten) pro m² und Monat angeboten, die mittlere Hälfte zwischen CHF 23.1 und CHF 29.5 (104 Inserate, Stand 01.11.2026). Das sind Angebotsmieten aus Inseraten auf Schweizer Portalen, keine bezahlten Mieten.
In welchem Kanton liegt Bruderholz?
Bruderholz liegt im Kanton Basel-Landschaft.
Wie hoch ist der Steuerfuss in Bruderholz?
Der Gemeindesteuerfuss in Bruderholz beträgt 49 % der einfachen Kantonssteuer (Steuerjahr 2026). Hinweis: Der Steuerfuss ist ein Multiplikator auf die kantonale Steuer, kein effektiver Steuersatz, und lässt sich nur innerhalb desselben Kantons vergleichen.
Wie hoch ist die Einkommenssteuer in Bruderholz?
Eine ledige Person ohne Kinder mit CHF 100'000 Bruttolohn zahlt in der Gemeinde Binningen CHF 13'562 Kantons-, Gemeinde- und Personalsteuer im Jahr (Steuerjahr 2026, ohne Kirchen-, Bundes- und Vermögenssteuer). Der Betrag gilt für genau diesen Haushalt und dieses Einkommen und lässt sich, anders als der Steuerfuss, über Kantonsgrenzen hinweg vergleichen.







