Wohnungen & Häuser mieten in Unterbach Be
Keine Inserate in Unterbach BE
Weitere Inserate im Raum Unterbach BE
Wohnungsmarkt Unterbach BE
Die folgenden Zahlen gelten für die ganze Gemeinde, zu der Unterbach BE gehört. Die Leerwohnungsziffer liegt bei 0.36 %, 65 % unter dem kantonalen Schnitt (1.03 %) — ein angespannter Mietmarkt. Der Gemeindesteuerfuss beträgt 180 % (2026), 10 % über dem Mittel der Gemeinden im Kanton (164.2 %). Eine ledige Person ohne Kinder mit CHF 100'000 Bruttolohn zahlt in der Gemeinde Meiringen CHF 15'509 Kantons-, Gemeinde- und Personalsteuer im Jahr (Steuerjahr 2026, ohne Kirchen-, Bundes- und Vermögenssteuer). Im nach Einwohnern gewichteten Mittel der Gemeinden sind es im Kanton CHF 14'998 und in der Schweiz CHF 12'251. Das mediane steuerbare Einkommen aller Steuerpflichtigen liegt bei CHF 46'200 (Steuerperiode 2022). Die Gemeinde zählt 4'791 Einwohner (2025).
Quellen: Bundesamt für Statistik (BFS), Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV).
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch sind die Angebotsmieten in Unterbach BE?
Wohnungen und Häuser werden in der Gemeinde Meiringen im Median für CHF 34 brutto (mit Nebenkosten) pro m² und Monat angeboten, die mittlere Hälfte zwischen CHF 21.5 und CHF 35 (5 Inserate, Stand 01.11.2026). Das sind Angebotsmieten aus Inseraten auf Schweizer Portalen, keine bezahlten Mieten.
In welchem Kanton liegt Unterbach BE?
Unterbach BE liegt im Kanton Bern.
Wie hoch ist der Steuerfuss in Unterbach BE?
Der Gemeindesteuerfuss in Unterbach BE beträgt 180 % der einfachen Kantonssteuer (Steuerjahr 2026). Hinweis: Der Steuerfuss ist ein Multiplikator auf die kantonale Steuer, kein effektiver Steuersatz, und lässt sich nur innerhalb desselben Kantons vergleichen.
Wie hoch ist die Einkommenssteuer in Unterbach BE?
Eine ledige Person ohne Kinder mit CHF 100'000 Bruttolohn zahlt in der Gemeinde Meiringen CHF 15'509 Kantons-, Gemeinde- und Personalsteuer im Jahr (Steuerjahr 2026, ohne Kirchen-, Bundes- und Vermögenssteuer). Der Betrag gilt für genau diesen Haushalt und dieses Einkommen und lässt sich, anders als der Steuerfuss, über Kantonsgrenzen hinweg vergleichen.







