Wohnungen mieten in Lentigny
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Wohnungsmarkt Lentigny
Die folgenden Zahlen gelten für die ganze Gemeinde, zu der Lentigny gehört. Die Leerwohnungsziffer liegt bei 1.22 %, 3 % unter dem kantonalen Schnitt (1.26 %) — ein angespannter Mietmarkt. Der Gemeindesteuerfuss beträgt 85 % (2026), 7 % über dem Mittel der Gemeinden im Kanton (79.3 %). Eine ledige Person ohne Kinder mit CHF 100'000 Bruttolohn zahlt in der Gemeinde La Brillaz CHF 15'149 Kantons-, Gemeinde- und Personalsteuer im Jahr (Steuerjahr 2026, ohne Kirchen-, Bundes- und Vermögenssteuer). Im nach Einwohnern gewichteten Mittel der Gemeinden sind es im Kanton CHF 14'670 und in der Schweiz CHF 12'251. Das mediane steuerbare Einkommen aller Steuerpflichtigen liegt bei CHF 52'839 (Steuerperiode 2022). Die Gemeinde zählt 2'239 Einwohner (2025).
Quellen: Bundesamt für Statistik (BFS), Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV).
Häufig gestellte Fragen
Wie viele Wohnungen stehen aktuell zum Mieten in Lentigny zur Verfügung?
Aktuell sind 2 Wohnungen in Lentigny auf Homematch zum Mieten ausgeschrieben. Die Auswahl wird laufend aktualisiert, sobald Verwaltungen neue Inserate publizieren.
Wie hoch sind die Angebotsmieten in Lentigny?
Wohnungen und Häuser werden in der Gemeinde La Brillaz im Median für CHF 15.6 brutto (mit Nebenkosten) pro m² und Monat angeboten, die mittlere Hälfte zwischen CHF 15.6 und CHF 19.3 (5 Inserate, Stand 01.11.2026). Das sind Angebotsmieten aus Inseraten auf Schweizer Portalen, keine bezahlten Mieten.
In welchem Kanton liegt Lentigny?
Lentigny liegt im Kanton Fribourg.
Wie hoch ist der Steuerfuss in Lentigny?
Der Gemeindesteuerfuss in Lentigny beträgt 85 % der einfachen Kantonssteuer (Steuerjahr 2026). Hinweis: Der Steuerfuss ist ein Multiplikator auf die kantonale Steuer, kein effektiver Steuersatz, und lässt sich nur innerhalb desselben Kantons vergleichen.
Wie hoch ist die Einkommenssteuer in Lentigny?
Eine ledige Person ohne Kinder mit CHF 100'000 Bruttolohn zahlt in der Gemeinde La Brillaz CHF 15'149 Kantons-, Gemeinde- und Personalsteuer im Jahr (Steuerjahr 2026, ohne Kirchen-, Bundes- und Vermögenssteuer). Der Betrag gilt für genau diesen Haushalt und dieses Einkommen und lässt sich, anders als der Steuerfuss, über Kantonsgrenzen hinweg vergleichen.













