Die folgenden Zahlen gelten für die ganze Gemeinde, zu der Kleinbösingen gehört. Die Leerwohnungsziffer liegt bei 0.99 %, 21 % unter dem kantonalen Schnitt (1.26 %). Der Gemeindesteuerfuss beträgt 75 % (2026), 5 % unter dem Mittel der Gemeinden im Kanton (79.3 %) — für den Kanton tief. Eine ledige Person ohne Kinder mit CHF 100'000 Bruttolohn zahlt in der Gemeinde Kleinbösingen CHF 14'312 Kantons-, Gemeinde- und Personalsteuer im Jahr (Steuerjahr 2026, ohne Kirchen-, Bundes- und Vermögenssteuer). Im nach Einwohnern gewichteten Mittel der Gemeinden sind es im Kanton CHF 14'670 und in der Schweiz CHF 12'251. Das mediane steuerbare Einkommen aller Steuerpflichtigen liegt bei CHF 62'352 (Steuerperiode 2022). Die Gemeinde zählt 698 Einwohner (2025).
Quellen: Bundesamt für Statistik (BFS), Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV).
1.8 kmCHF 950'000.–
1.9 kmCHF 1'385'000.–
2.0 kmCHF 815'000.–
2.2 kmCHF 959'000.–
4.0 kmCHF 1'600'000.–
4.7 kmCHF 1'680'000.–
4.7 kmCHF 1'290'000.–
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Kleinbösingen liegt im Kanton Fribourg.
Der Gemeindesteuerfuss in Kleinbösingen beträgt 75 % der einfachen Kantonssteuer (Steuerjahr 2026). Hinweis: Der Steuerfuss ist ein Multiplikator auf die kantonale Steuer, kein effektiver Steuersatz, und lässt sich nur innerhalb desselben Kantons vergleichen.
Eine ledige Person ohne Kinder mit CHF 100'000 Bruttolohn zahlt in der Gemeinde Kleinbösingen CHF 14'312 Kantons-, Gemeinde- und Personalsteuer im Jahr (Steuerjahr 2026, ohne Kirchen-, Bundes- und Vermögenssteuer). Der Betrag gilt für genau diesen Haushalt und dieses Einkommen und lässt sich, anders als der Steuerfuss, über Kantonsgrenzen hinweg vergleichen.