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Wohnungen & Häuser kaufen in Vielbringen B Worb

Wohnungen & Häuser kaufen in Vielbringen b. Worb
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Immobilienmarkt Vielbringen b. Worb

Die folgenden Zahlen gelten für die ganze Gemeinde, zu der Vielbringen b. Worb gehört. Die Leerwohnungsziffer liegt bei 0.44 %, 57 % unter dem kantonalen Schnitt (1.03 %). Der Gemeindesteuerfuss beträgt 170 % (2026), 4 % über dem Mittel der Gemeinden im Kanton (164.2 %). Eine ledige Person ohne Kinder mit CHF 100'000 Bruttolohn zahlt in der Gemeinde Worb CHF 15'185 Kantons-, Gemeinde- und Personalsteuer im Jahr (Steuerjahr 2026, ohne Kirchen-, Bundes- und Vermögenssteuer). Im nach Einwohnern gewichteten Mittel der Gemeinden sind es im Kanton CHF 14'998 und in der Schweiz CHF 12'251. Das mediane steuerbare Einkommen aller Steuerpflichtigen liegt bei CHF 49'200 (Steuerperiode 2022). Die Gemeinde zählt 11'600 Einwohner (2025).

Quellen: Bundesamt für Statistik (BFS), Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV).

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch sind die Angebotspreise in Vielbringen b. Worb?

Wohnungen und Häuser werden in der Gemeinde Worb im Median für CHF 8'571 pro m² Wohnfläche zum Kauf angeboten, die mittlere Hälfte zwischen CHF 6'742 und CHF 8'857 (25 Inserate, Stand 01.11.2026). Das sind Angebotspreise aus Inseraten auf Schweizer Portalen, keine bezahlten Preise und keine Schätzung.

In welchem Kanton liegt Vielbringen b. Worb?

Vielbringen b. Worb liegt im Kanton Bern.

Wie hoch ist der Steuerfuss in Vielbringen b. Worb?

Der Gemeindesteuerfuss in Vielbringen b. Worb beträgt 170 % der einfachen Kantonssteuer (Steuerjahr 2026). Hinweis: Der Steuerfuss ist ein Multiplikator auf die kantonale Steuer, kein effektiver Steuersatz, und lässt sich nur innerhalb desselben Kantons vergleichen.

Wie hoch ist die Einkommenssteuer in Vielbringen b. Worb?

Eine ledige Person ohne Kinder mit CHF 100'000 Bruttolohn zahlt in der Gemeinde Worb CHF 15'185 Kantons-, Gemeinde- und Personalsteuer im Jahr (Steuerjahr 2026, ohne Kirchen-, Bundes- und Vermögenssteuer). Der Betrag gilt für genau diesen Haushalt und dieses Einkommen und lässt sich, anders als der Steuerfuss, über Kantonsgrenzen hinweg vergleichen.