Wohnungen & Häuser mieten in Barzheim
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Wohnungsmarkt Barzheim
Die folgenden Zahlen gelten für die ganze Gemeinde, zu der Barzheim gehört. Die Leerwohnungsziffer liegt bei 0.69 %, 17 % unter dem kantonalen Schnitt (0.84 %) — ein angespannter Mietmarkt. Der Gemeindesteuerfuss beträgt 92 % (2026), 4 % über dem Mittel der Gemeinden im Kanton (88.3 %). Eine ledige Person ohne Kinder mit CHF 100'000 Bruttolohn zahlt in der Gemeinde Thayngen CHF 10'387 Kantons-, Gemeinde- und Personalsteuer im Jahr (Steuerjahr 2026, ohne Kirchen-, Bundes- und Vermögenssteuer). Im nach Einwohnern gewichteten Mittel der Gemeinden sind es im Kanton CHF 10'159 und in der Schweiz CHF 12'251. Das mediane steuerbare Einkommen aller Steuerpflichtigen liegt bei CHF 51'600 (Steuerperiode 2022). Die Gemeinde zählt 5'925 Einwohner (2025).
Quellen: Bundesamt für Statistik (BFS), Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV).
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch sind die Angebotsmieten in Barzheim?
Wohnungen und Häuser werden in der Gemeinde Thayngen im Median für CHF 17.4 netto (ohne Nebenkosten) pro m² und Monat angeboten, die mittlere Hälfte zwischen CHF 14.7 und CHF 20.8 (11 Inserate, Stand 01.11.2026). Wohnungen und Häuser werden in der Gemeinde Thayngen im Median für CHF 19.9 brutto (mit Nebenkosten) pro m² und Monat angeboten, die mittlere Hälfte zwischen CHF 17.5 und CHF 23 (17 Inserate, Stand 01.11.2026). Das sind Angebotsmieten aus Inseraten auf Schweizer Portalen, keine bezahlten Mieten.
In welchem Kanton liegt Barzheim?
Barzheim liegt im Kanton Schaffhausen.
Wie hoch ist der Steuerfuss in Barzheim?
Der Gemeindesteuerfuss in Barzheim beträgt 92 % der einfachen Kantonssteuer (Steuerjahr 2026). Hinweis: Der Steuerfuss ist ein Multiplikator auf die kantonale Steuer, kein effektiver Steuersatz, und lässt sich nur innerhalb desselben Kantons vergleichen.
Wie hoch ist die Einkommenssteuer in Barzheim?
Eine ledige Person ohne Kinder mit CHF 100'000 Bruttolohn zahlt in der Gemeinde Thayngen CHF 10'387 Kantons-, Gemeinde- und Personalsteuer im Jahr (Steuerjahr 2026, ohne Kirchen-, Bundes- und Vermögenssteuer). Der Betrag gilt für genau diesen Haushalt und dieses Einkommen und lässt sich, anders als der Steuerfuss, über Kantonsgrenzen hinweg vergleichen.







