Wohnungen & Häuser mieten in Cries Volleges
Keine Inserate in Cries (Vollèges)
Weitere Inserate im Raum Cries (Vollèges)
Wohnungsmarkt Cries (Vollèges)
Die folgenden Zahlen gelten für die ganze Gemeinde, zu der Cries (Vollèges) gehört. Die Leerwohnungsziffer liegt bei 0.84 %, 19 % unter dem kantonalen Schnitt (1.04 %) — ein angespannter Mietmarkt. Der Gemeindesteuerfuss beträgt 100 % (2026), 14 % unter dem Mittel der Gemeinden im Kanton (116.8 %) — für den Kanton tief. Eine ledige Person ohne Kinder mit CHF 100'000 Bruttolohn zahlt in der Gemeinde Val de Bagnes CHF 11'989 Kantons-, Gemeinde- und Personalsteuer im Jahr (Steuerjahr 2026, ohne Kirchen-, Bundes- und Vermögenssteuer). Im nach Einwohnern gewichteten Mittel der Gemeinden sind es im Kanton CHF 13'282 und in der Schweiz CHF 12'251. Das mediane steuerbare Einkommen aller Steuerpflichtigen liegt bei CHF 33'300 (Steuerperiode 2022). Die Gemeinde zählt 11'044 Einwohner (2025).
Quellen: Bundesamt für Statistik (BFS), Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV).
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch sind die Angebotsmieten in Cries (Vollèges)?
Wohnungen und Häuser werden in der Gemeinde Val de Bagnes im Median für CHF 26.7 brutto (mit Nebenkosten) pro m² und Monat angeboten, die mittlere Hälfte zwischen CHF 17.6 und CHF 60 (11 Inserate, Stand 01.11.2026). Das sind Angebotsmieten aus Inseraten auf Schweizer Portalen, keine bezahlten Mieten.
In welchem Kanton liegt Cries (Vollèges)?
Cries (Vollèges) liegt im Kanton Valais.
Wie hoch ist der Steuerfuss in Cries (Vollèges)?
Der Gemeindesteuerfuss in Cries (Vollèges) beträgt 100 % der einfachen Kantonssteuer (Steuerjahr 2026). Hinweis: Der Steuerfuss ist ein Multiplikator auf die kantonale Steuer, kein effektiver Steuersatz, und lässt sich nur innerhalb desselben Kantons vergleichen.
Wie hoch ist die Einkommenssteuer in Cries (Vollèges)?
Eine ledige Person ohne Kinder mit CHF 100'000 Bruttolohn zahlt in der Gemeinde Val de Bagnes CHF 11'989 Kantons-, Gemeinde- und Personalsteuer im Jahr (Steuerjahr 2026, ohne Kirchen-, Bundes- und Vermögenssteuer). Der Betrag gilt für genau diesen Haushalt und dieses Einkommen und lässt sich, anders als der Steuerfuss, über Kantonsgrenzen hinweg vergleichen.







