Wohnungen & Häuser mieten in Morlens
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Wohnungsmarkt Morlens
Die folgenden Zahlen gelten für die ganze Gemeinde, zu der Morlens gehört. Die Leerwohnungsziffer liegt bei 0.23 %, 82 % unter dem kantonalen Schnitt (1.26 %) — ein angespannter Mietmarkt. Der Gemeindesteuerfuss beträgt 89 % (2026), 12 % über dem Mittel der Gemeinden im Kanton (79.3 %). Eine ledige Person ohne Kinder mit CHF 100'000 Bruttolohn zahlt in der Gemeinde Ursy CHF 15'484 Kantons-, Gemeinde- und Personalsteuer im Jahr (Steuerjahr 2026, ohne Kirchen-, Bundes- und Vermögenssteuer). Im nach Einwohnern gewichteten Mittel der Gemeinden sind es im Kanton CHF 14'670 und in der Schweiz CHF 12'251. Das mediane steuerbare Einkommen aller Steuerpflichtigen liegt bei CHF 50'173 (Steuerperiode 2022). Die Gemeinde zählt 4'073 Einwohner (2025).
Quellen: Bundesamt für Statistik (BFS), Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV).
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch sind die Angebotsmieten in Morlens?
Wohnungen und Häuser werden in der Gemeinde Ursy im Median für CHF 19.5 netto (ohne Nebenkosten) pro m² und Monat angeboten, die mittlere Hälfte zwischen CHF 19.1 und CHF 20.6 (5 Inserate, Stand 01.11.2026). Wohnungen und Häuser werden in der Gemeinde Ursy im Median für CHF 21.7 brutto (mit Nebenkosten) pro m² und Monat angeboten, die mittlere Hälfte zwischen CHF 20.6 und CHF 22.6 (5 Inserate, Stand 01.11.2026). Das sind Angebotsmieten aus Inseraten auf Schweizer Portalen, keine bezahlten Mieten.
In welchem Kanton liegt Morlens?
Morlens liegt im Kanton Fribourg.
Wie hoch ist der Steuerfuss in Morlens?
Der Gemeindesteuerfuss in Morlens beträgt 89 % der einfachen Kantonssteuer (Steuerjahr 2026). Hinweis: Der Steuerfuss ist ein Multiplikator auf die kantonale Steuer, kein effektiver Steuersatz, und lässt sich nur innerhalb desselben Kantons vergleichen.
Wie hoch ist die Einkommenssteuer in Morlens?
Eine ledige Person ohne Kinder mit CHF 100'000 Bruttolohn zahlt in der Gemeinde Ursy CHF 15'484 Kantons-, Gemeinde- und Personalsteuer im Jahr (Steuerjahr 2026, ohne Kirchen-, Bundes- und Vermögenssteuer). Der Betrag gilt für genau diesen Haushalt und dieses Einkommen und lässt sich, anders als der Steuerfuss, über Kantonsgrenzen hinweg vergleichen.







