CHF1'700'000
Via Industria 20, 6710 Biasca
ARE-Güteklasse D — für die meisten Wege ist ein Auto nötig.
70% Siedlungsfläche im Umkreis von 500 m.
Vor allem Alleinstehende · rund 3 Personen im Quartier.
95 %
Tiefer als 17 % der Gemeinden im Kanton
ESTV · 2026
Zeiten beziehen sich auf den Fussweg.
Lärmpegel tagsüber
Erhöhter Lärmpegel
Stärker von Verkehrslärm betroffen als typische Wohnlagen.
Nacht
48 dB
Lauteste Quelle
Strasse
Lauter als 75% im Kanton
Gemessener Lärmpegel, eingeordnet auf einer Skala von Alltagsgeräuschen.
Die Schadstoffwerte liegen unter dem WHO-Richtwert.
Radonwerte können hier teilweise erhöht sein.
Die meisten Gebäude
Von 2 Anbietern verfügbar.

Wir bieten ein Industriegebäude mit Werkstatt und Büros zum Verkauf an, das strategisch günstig in der Nähe der Autobahnausfahrt und der Eisenbahnlinie liegt welche den Norden und Süden Europas verbindet.
Das Grundstück hat eine Gesamtfläche von 7'360 m2, ein grosser Teil der Fläche ist begrünt und das 1989 errichtete Gebäude hat eine Nutzfläche von 3'427 m2 und ist von einer breiten Asphaltstrasse umgeben, die ausreichend Platz sowohl für den Transit von Lastwagen als auch für das Parken der Autos der Mitarbeiter bietet.
Das Gebäude hat zwei separate Eingänge und auf der Rückseite des Gebäudes gibt es eine Fläche von 1'600 m2 welche noch bebaubar ist.
Die Büros, Labors und Serviceräume befinden sich an der Vorderseite und sind auf zwei Etagen aufgeteilt.
Der grösste Teil der Fläche ist der Werkstatt gewidmet, in der sich derzeit die Produktionsmaschinen und das Lager auf der Rückseite des Gebäudes befinden.
Das Gebäude liegt auf einem Grundstück mit einem Baurecht zugunsten der Gemeinde Biasca, das bis zum 03.03.2071 gültig ist. Der Erteiler des Baurechtes wëre auch bereit, eine Verlängerung des Rechts zu gewähren. Die Baurechtsgebühr beträgt CHF 15'000.-- pro Jahr.
Der Grundstückseigentümer darf daher weder das Grundstück verkaufen, noch das Gebäude an Dritte vermieten, noch Niessbrauch oder andere ähnliche Rechte an Dritte begründen, ohne die Zustimmung der Gemeinde Biasca, die den positiven Bescheid dieser Kommission einholen muss.
Die Kriterien für eine positive Entscheidung der Kommission sind wie folgt:
das Unternehmen muss ein gewisses Mass an Innovation aufweisen und in der Lage sein, einen zufriedenstellenden Mehrwert zu produzieren. Logistik-Aktivitäten sind hiervon nicht erfasst.
Der Kommission erlaubt nicht den Bau von Lagerhallen, Lagerräumen und dergleichen, ausser für solche, die im Dienst von Industrieunternehmen stehen, die mit dem Ziel kompatibel sind. Diese Bedingung ist auch in den Ausführungsbestimmungen des Regelungsplans Biasca (Art. 39 Industriegebiet) geregelt.
Handwerkliche Tätigkeiten sind nicht erlaubt. Diese Bedingung ist auch in den Ausführungsbestimmungen des Regulierungsplans von Biasca geregelt (Art. 39, Industriezone).
Verkaufspreis CHF 1'700'000.--.