CHF220'000
Tulpenweg 1, 3293 Dotzigen·vor 1 Tag
ARE-Güteklasse D — für die meisten Wege ist ein Auto nötig.
46% Siedlungsfläche im Umkreis von 500 m.
Vor allem Familien mit Kindern und Paare · rund 33 Personen im Quartier.
185 %
Tiefer als 27 % der Gemeinden im Kanton
ESTV · 2026
Zeiten beziehen sich auf den Fussweg.
Kaum erhöhte Radonwerte in der Umgebung.
Einige Gebäude
Von 3 Anbietern verfügbar.
Schenk Michael
Herr Schenk ist Miteigentümer der Parzelle, freut sich auf Ihre Anfrage und wird die Besichtigung persönlich mit Ihnen durchführen.

Lukas Pauli
Immobilienberater
Verwirklichen Sie Ihr Eigenheim in Dotzigen
Am Tulpenweg 1 in Dotzigen bietet sich die Gelegenheit, den Wunsch nach einem individuell geplanten Eigenheim zu verwirklichen. Die zum Verkauf stehende Baulandparzelle umfasst rund 420 m² und befindet sich in einem gewachsenen Wohnquartier mit überwiegend Ein- und Mehrfamilienhäusern.
Das Grundstück ist der Wohnzone W2 zugeordnet. Seine Lage und Form eröffnen interessante Möglichkeiten für die Planung eines zeitgemässen Wohnhauses mit einem gut nutzbaren Aussenbereich.
Um das bauliche Potenzial der Parzelle fundiert abzuklären, wurde durch einen Architekten bereits eine Projektstudie ausgearbeitet. Unter Berücksichtigung der baupolizeilichen Vorgaben der Gemeinde Dotzigen resultierte daraus ein mögliches Baufenster für ein Wohnhaus mit einer Netto-Wohnfläche von ca. 140 bis 170 m². Damit bietet die Parzelle eine interessante Grundlage für die Realisierung eines grosszügigen Eigenheims.
Dotzigen ist eine ländlich geprägte Gemeinde im Berner Seeland. Die überschaubare Gemeinde verbindet ein angenehmes Wohnumfeld mit der Nähe zu den regionalen Zentren und bietet damit attraktive Voraussetzungen für Paare und Familien, die ihr eigenes Zuhause nach persönlichen Vorstellungen gestalten möchten.
Die Projektstudie dient als Grundlage zur Veranschaulichung des Bebauungspotenzials. Die definitive Bebauung, die genaue Wohnfläche sowie die architektonische Ausgestaltung sind im Rahmen eines konkreten Bauprojekts zu prüfen und bedürfen der Zustimmung der zuständigen Behörden.
Die Flächenangabe der Verkaufsparzelle ist als Circa-Angabe zu verstehen und richtet sich nach der definitiven Parzellierung beziehungsweise Vermessung. Die Projektstudie stellt keine Baubewilligung dar. Sämtliche Bauvorhaben sind mit der Gemeinde und den zuständigen Bewilligungsbehörden abzustimmen.