CHF425'000
6821 Rovio·vor 1 Tag
Preis / m²
Günstiger als 100% in Rovio
Günstiger als 99% im Kanton Ticino
Gesamtpreis
Günstiger als 93% in Rovio
Günstiger als 83% im Kanton Ticino
Wohnfläche
Grösser als 100% in Rovio
Grösser als 97% im Kanton Ticino
Im Vergleich zu Inseraten auf Homematch in der gleichen Gemeinde und im Kanton.
ARE-Güteklasse D — für die meisten Wege ist ein Auto nötig.
68% Grün- und Naturfläche im Umkreis von 500 m.
Vor allem Paare · rund 6 Personen im Quartier.
Zeiten beziehen sich auf den Fussweg.
Lärmpegel tagsüber
Ruhige Lage
Kaum Strassen-, Bahn- oder Fluglärm.
Nacht
28 dB
Lauteste Quelle
Strasse
Leiser als 81% im Kanton
Gemessener Lärmpegel, eingeordnet auf einer Skala von Alltagsgeräuschen.
Die Schadstoffwerte liegen unter dem WHO-Richtwert.
Erhöhte Radonwerte treten hier häufiger auf.
Fast alle Gebäude
Von 3 Anbietern verfügbar.

Exklusives Bauland von 530 m², gelegen in einem der begehrtesten Gebiete, mit einem atemberaubenden Blick, der sowohl den See als auch die umliegenden Berge umfasst. Ein Ort, an dem die malerische Aussicht Teil Ihres täglichen Lebens wird.
In Rovio, einem malerischen Dorf zwischen dem Monte Generoso und dem Luganersee, in einer einzigartigen landschaftlichen Umgebung, die auch alle wichtigen Annehmlichkeiten bietet.
Gelegen in einer ruhigen und sonnigen Wohngegend das ganze Jahr über, bietet das Grundstück von etwa 530 m² eine außergewöhnliche offene Aussicht auf den Luganersee, von der San-Giorgio-Bergkette bis zur Arbostora-Bergkette.
Das Grundstück ist leicht mit dem Auto erreichbar und grenzt an die Kantonsstraße, die nach Arogno führt.
Der Bebauungsplan klassifiziert die Zone als Wohngebiet R2, mit einem Ausnutzungsindex von 0,4, einer maximalen Bauhöhe von 7,50 m, die um weitere 2 m erhöht werden kann, dank des Bonus für die Neigung des Grundstücks, und somit R3 erreichen.
Das Grundstück fällt unter Artikel 33, erweiterter Wohnbereich RE, der den Bau von Gebäuden mit mehreren Wohnungen und Einzel- oder Reihenhäusern mit aneinandergrenzenden Gebäuden ermöglicht, während im Rahmen der Quartierspläne Bauten mit mehreren Wohneinheiten ohne numerische Begrenzungen zugelassen sind.
Der Mindestabstand zu den Grundstücksgrenzen beträgt 3,00 Meter und die Mindestgrünfläche 50%.
Die Dächer können eine maximale Neigung von 40% haben oder innerhalb dieser Grenze gehalten werden. Die Bildung von Außenlagerflächen ist nicht zulässig, außer für Haushaltskompost mit einer maximalen Fläche von etwa 2 m².
LASSEN SIE SICH DIESE GELEGENHEIT NICHT ENTGEHEN UND KONTAKTIEREN SIE UNS HEUTE NOCH FÜR WEITERE INFORMATIONEN!
FGS/6894