CHF425'000
6821 Rovio
ARE-Güteklasse D — für die meisten Wege ist ein Auto nötig.
59% Grün- und Naturfläche im Umkreis von 500 m.
Vor allem Alleinstehende und Paare · rund 7 Personen im Quartier.
80 %
Tiefer als 63 % der Gemeinden im Kanton
ESTV · 2026
Zeiten beziehen sich auf den Fussweg.
Lärmpegel tagsüber
Ruhige Lage
Kaum Strassen-, Bahn- oder Fluglärm.
Nacht
25 dB
Lauteste Quelle
Strasse
Leiser als 88% im Kanton
Gemessener Lärmpegel, eingeordnet auf einer Skala von Alltagsgeräuschen.
Die Schadstoffwerte liegen unter dem WHO-Richtwert.
Erhöhte Radonwerte treten hier häufiger auf.
Die meisten Gebäude
Von 3 Anbietern verfügbar.

Exklusives Bauland von 530 m², gelegen in einem der begehrtesten Gebiete, mit atemberaubendem Blick, der sowohl den See als auch die umliegenden Bergen umfasst. Ein Ort, an dem die malerische Aussicht Teil Ihres täglichen Lebens wird.
In Rovio, einem malerischen Dorf zwischen dem Monte Generoso und dem Luganersee, in einer einzigartigen landschaftlichen Umgebung, die auch alle wichtigen Annehmlichkeiten bietet.
Gelegen in einer ruhigen und sonnigen Wohngegend das ganze Jahr über, bietet das Grundstück von etwa 530 m² eine außergewöhnliche offene Aussicht auf den Luganersee, von dem Monte San Giorgio bis zum Monte Arbostora.
Das Grundstück ist leicht mit dem Auto erreichbar und grenzt an die Kantonsstraße, die nach Arogno führt.
Der Bebauungsplan klassifiziert die Zone als Wohngebiet R2, mit einem Ausnutzungsindex von 0,4, einer maximalen Bauhöhe von 7,50 m, die um weitere 2 m erhöht werden kann dank des Bonus für die Geländeneigung und somit R3 erreichen.
Das Grundstück fällt unter Art. 33 Erweiterungswohngebiet RE, das den Bau von Gebäuden mit mehreren Wohnungen und Einzel- oder Reihenhäusern mit aneinandergrenzenden Gebäuden ermöglicht, während im Rahmen der Quartierspläne Bauten mit mehreren Wohneinheiten ohne Nummernbegrenzung zugelassen sind.
Der Mindestabstand zu den Grenzen muss 3,00 Meter betragen und die Mindestgrünfläche 50% betragen.
Die Dächer können eine maximale Neigung von 40% haben oder innerhalb dieser Grenze gehalten werden. Die Bildung von Außendepots ist nicht zulässig, außer für Haushaltskompost mit einer maximalen Fläche von etwa 2 m².
LASSEN SIE SICH DIESE GELEGENHEIT NICHT ENTGEHEN UND KONTAKTIEREN SIE UNS HEUTE NOCH FÜR WEITERE INFORMATIONEN!
FGS/6894