Häuser kaufen in Haegglingen
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Immobilienmarkt Hägglingen
Die folgenden Zahlen gelten für die ganze Gemeinde, zu der Hägglingen gehört. Die Leerwohnungsziffer liegt bei 0.32 %, 69 % unter dem kantonalen Schnitt (1.04 %). Der Gemeindesteuerfuss beträgt 114 % (2026), 10 % über dem Mittel der Gemeinden im Kanton (103.8 %). Eine ledige Person ohne Kinder mit CHF 100'000 Bruttolohn zahlt in der Gemeinde Hägglingen CHF 11'571 Kantons-, Gemeinde- und Personalsteuer im Jahr (Steuerjahr 2026, ohne Kirchen-, Bundes- und Vermögenssteuer). Im nach Einwohnern gewichteten Mittel der Gemeinden sind es im Kanton CHF 11'027 und in der Schweiz CHF 12'251. Das mediane steuerbare Einkommen aller Steuerpflichtigen liegt bei CHF 58'200 (Steuerperiode 2022). Die Gemeinde zählt 2'707 Einwohner (2025).
Quellen: Bundesamt für Statistik (BFS), Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV).
Häufig gestellte Fragen
Wie viele Häuser stehen aktuell zum Kaufen in Hägglingen zur Verfügung?
Aktuell sind 3 Häuser in Hägglingen auf Homematch zum Kaufen ausgeschrieben. Die Auswahl wird laufend aktualisiert, sobald Verwaltungen neue Inserate publizieren.
Wie hoch sind die Angebotspreise in Hägglingen?
Wohnungen und Häuser werden in der Gemeinde Hägglingen im Median für CHF 8'868 pro m² Wohnfläche zum Kauf angeboten, die mittlere Hälfte zwischen CHF 8'604 und CHF 10'554 (5 Inserate, Stand 01.11.2026). Das sind Angebotspreise aus Inseraten auf Schweizer Portalen, keine bezahlten Preise und keine Schätzung.
In welchem Kanton liegt Hägglingen?
Hägglingen liegt im Kanton Aargau.
Wie hoch ist der Steuerfuss in Hägglingen?
Der Gemeindesteuerfuss in Hägglingen beträgt 114 % der einfachen Kantonssteuer (Steuerjahr 2026). Hinweis: Der Steuerfuss ist ein Multiplikator auf die kantonale Steuer, kein effektiver Steuersatz, und lässt sich nur innerhalb desselben Kantons vergleichen.
Wie hoch ist die Einkommenssteuer in Hägglingen?
Eine ledige Person ohne Kinder mit CHF 100'000 Bruttolohn zahlt in der Gemeinde Hägglingen CHF 11'571 Kantons-, Gemeinde- und Personalsteuer im Jahr (Steuerjahr 2026, ohne Kirchen-, Bundes- und Vermögenssteuer). Der Betrag gilt für genau diesen Haushalt und dieses Einkommen und lässt sich, anders als der Steuerfuss, über Kantonsgrenzen hinweg vergleichen.

















