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Wohnungen & Häuser kaufen in Lustmuehle

Wohnungen & Häuser kaufen in Lustmühle
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Immobilienmarkt Lustmühle

Die folgenden Zahlen gelten für die ganze Gemeinde, zu der Lustmühle gehört. Die Leerwohnungsziffer liegt bei 1.49 %, 33 % über dem kantonalen Schnitt (1.12 %). Der Gemeindesteuerfuss beträgt 260 % (2026), 31 % unter dem Mittel der Gemeinden im Kanton (374.5 %) — für den Kanton tief. Eine ledige Person ohne Kinder mit CHF 100'000 Bruttolohn zahlt in der Gemeinde Teufen (AR) CHF 10'103 Kantons-, Gemeinde- und Personalsteuer im Jahr (Steuerjahr 2026, ohne Kirchen-, Bundes- und Vermögenssteuer). Im nach Einwohnern gewichteten Mittel der Gemeinden sind es im Kanton CHF 12'063 und in der Schweiz CHF 12'251. Das mediane steuerbare Einkommen aller Steuerpflichtigen liegt bei CHF 55'900 (Steuerperiode 2022). Die Gemeinde zählt 6'646 Einwohner (2025).

Quellen: Bundesamt für Statistik (BFS), Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV).

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch sind die Angebotspreise in Lustmühle?

Wohnungen und Häuser werden in der Gemeinde Teufen (AR) im Median für CHF 8'058 pro m² Wohnfläche zum Kauf angeboten, die mittlere Hälfte zwischen CHF 6'445 und CHF 9'613 (18 Inserate, Stand 01.11.2026). Das sind Angebotspreise aus Inseraten auf Schweizer Portalen, keine bezahlten Preise und keine Schätzung.

In welchem Kanton liegt Lustmühle?

Lustmühle liegt im Kanton Appenzell Ausserrhoden.

Wie hoch ist der Steuerfuss in Lustmühle?

Der Gemeindesteuerfuss in Lustmühle beträgt 260 % der einfachen Kantonssteuer (Steuerjahr 2026). Hinweis: Der Steuerfuss ist ein Multiplikator auf die kantonale Steuer, kein effektiver Steuersatz, und lässt sich nur innerhalb desselben Kantons vergleichen.

Wie hoch ist die Einkommenssteuer in Lustmühle?

Eine ledige Person ohne Kinder mit CHF 100'000 Bruttolohn zahlt in der Gemeinde Teufen (AR) CHF 10'103 Kantons-, Gemeinde- und Personalsteuer im Jahr (Steuerjahr 2026, ohne Kirchen-, Bundes- und Vermögenssteuer). Der Betrag gilt für genau diesen Haushalt und dieses Einkommen und lässt sich, anders als der Steuerfuss, über Kantonsgrenzen hinweg vergleichen.