Zum Hauptinhalt springen

Wohnungen & Häuser kaufen in Wiler B Seedorf

Wohnungen & Häuser kaufen in Wiler b. Seedorf
0 Ergebnisse
 

Keine Inserate in Wiler b. Seedorf

Mit diesen Filtern gerade keines

Immobilienmarkt Wiler b. Seedorf

Die folgenden Zahlen gelten für die ganze Gemeinde, zu der Wiler b. Seedorf gehört. Die Leerwohnungsziffer liegt bei 1.86 %, 80 % über dem kantonalen Schnitt (1.03 %). Der Gemeindesteuerfuss beträgt 174 % (2026), 6 % über dem Mittel der Gemeinden im Kanton (164.2 %). Eine ledige Person ohne Kinder mit CHF 100'000 Bruttolohn zahlt in der Gemeinde Seedorf (BE) CHF 15'315 Kantons-, Gemeinde- und Personalsteuer im Jahr (Steuerjahr 2026, ohne Kirchen-, Bundes- und Vermögenssteuer). Im nach Einwohnern gewichteten Mittel der Gemeinden sind es im Kanton CHF 14'998 und in der Schweiz CHF 12'251. Das mediane steuerbare Einkommen aller Steuerpflichtigen liegt bei CHF 53'000 (Steuerperiode 2022). Die Gemeinde zählt 3'280 Einwohner (2025).

Quellen: Bundesamt für Statistik (BFS), Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV).

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch sind die Angebotspreise in Wiler b. Seedorf?

Wohnungen und Häuser werden in der Gemeinde Seedorf (BE) im Median für CHF 5'314 pro m² Wohnfläche zum Kauf angeboten, die mittlere Hälfte zwischen CHF 4'165 und CHF 6'314 (6 Inserate, Stand 01.11.2026). Das sind Angebotspreise aus Inseraten auf Schweizer Portalen, keine bezahlten Preise und keine Schätzung.

In welchem Kanton liegt Wiler b. Seedorf?

Wiler b. Seedorf liegt im Kanton Bern.

Wie hoch ist der Steuerfuss in Wiler b. Seedorf?

Der Gemeindesteuerfuss in Wiler b. Seedorf beträgt 174 % der einfachen Kantonssteuer (Steuerjahr 2026). Hinweis: Der Steuerfuss ist ein Multiplikator auf die kantonale Steuer, kein effektiver Steuersatz, und lässt sich nur innerhalb desselben Kantons vergleichen.

Wie hoch ist die Einkommenssteuer in Wiler b. Seedorf?

Eine ledige Person ohne Kinder mit CHF 100'000 Bruttolohn zahlt in der Gemeinde Seedorf (BE) CHF 15'315 Kantons-, Gemeinde- und Personalsteuer im Jahr (Steuerjahr 2026, ohne Kirchen-, Bundes- und Vermögenssteuer). Der Betrag gilt für genau diesen Haushalt und dieses Einkommen und lässt sich, anders als der Steuerfuss, über Kantonsgrenzen hinweg vergleichen.