Preis auf Anfrage
Impasse de la Vigne C, 1898 St-Gingolph
ARE-Güteklasse D — für die meisten Wege ist ein Auto nötig.
50% Grün- und Naturfläche im Umkreis von 500 m.
Vor allem Alleinstehende und Paare · rund 53 Personen im Quartier.
135 %
Tiefer als 10 % der Gemeinden im Kanton
ESTV · 2026
Zeiten beziehen sich auf den Fussweg.
Lärmpegel tagsüber
Ruhige Lage
Kaum Strassen-, Bahn- oder Fluglärm.
Nacht
15 dB
Lauteste Quelle
Strasse
Leiser als 93% im Kanton
Gemessener Lärmpegel, eingeordnet auf einer Skala von Alltagsgeräuschen.
Typische Werte für diese Region.
Radonwerte können hier teilweise erhöht sein.
Fast alle Gebäude
Von 3 Anbietern verfügbar.

Appartement 4.5 Zimmer mit Balkonen 1. LAGESaint-Gingolph ist in zwei Gemeinden unterteilt: die erste ist schweizerisch und liegt im Kanton Wallis, die zweite ist französisch und gehört zum Département Haute-Savoie.Am Ufer des Genfersees liegt Saint-Gingolph auch von majestätischen Bergen (Grammont, Blanchard) umgeben und verfügt über eine 8 Kilometer lange Uferpromenade am Genfersee.Dieses Dorf ist mit dem Auto, dem Zug oder dem Schiff der Compagnie Générale de Navigation erreichbar.Verkehrsmittel:Zug: Der Bahnhof CFF (schweizerische Seite) verbindet Saint-Gingolph direkt mit den regulären Linien des Chablais.-Schiff: Die Anlegestelle CGN ermöglicht die Verbindung zu den anderen Ufern des Genfersees.Schulen:Die Schule von St-Gingolph, in der Nähe des Gebäudes, nimmt Schüler von 1H bis 8H auf.Der Cycle d'orientation von Vouvry nimmt Schüler ab der 9H bis zur 11H auf.Geschäfte:Es gibt mehrere Geschäfte des täglichen Bedarfs in St.-Gingolph, Frankreich, und Einkaufszentren, die 10 Minuten mit dem Auto entfernt sind.Auf den Höhen des Dorfes befindet sich das Dorf Le Frenay, das sehr frequentiert ist: die Stätte besteht aus Wäldern, Lichtungen, Picknickplätzen und vielen Wanderwegen (Tanay-See, Lovenex-See und Darbon-See, Grammont, Dent d'Oche, Cornettes de Bise,?.Dorf Novel).2. APARTMENTBESCHREIBUNG LOT 5157 APARTMENT NR. 25Appartement 4.5 Zimmer mit Balkon und SeeblickEingangshalle mit EinbauschränkenWohnzimmer mit Balkon und Seeblick3 Schlafzimmer1 Badezimmer1 separates WC1 Küche mit Balkon und Bergblick1 Keller Nr. 191 Gemeinschaftswaschküche1 Gemeinschaftsraum für Fahrräder1 Parkplatz in der Garage (U-V oder W)(COP 688)1 Außenparkplatz (COP 271)3. PREISINDIKATIONWichtige Hinweis:Das Gebäude wird im Prinzip an den Höchstbietenden verkauft (siehe Kapitel 4).Verkaufspreisindikation: Fr. 520'000.-Das Appartement wird frei verkauft.Gebühren: Die Gebühren des Notars und des Grundbuchamts sind vom Käufer zu tragen.Verfügbarkeit: Sofort, nach Abschluss des Angebotsverfahrens.Sanierungsfonds per 30.06.2025:Ca. Fr. 57'000.--PPE-Gebühren pro Monat:Ca. Fr. 410.--/Monat 4. VERLAUF UND PRINZIPIEN DER VERSTEIGERUNGGebäude des OFCLVerlauf und Prinzipien der Versteigerung:I. Anforderungen an die KaufangeboteWenn Immobilien des Bundesamts für Bauten und Logistik (OFCL) durch öffentliche Versteigerung verkauft werden, müssen die Kaufangebote schriftlich und unterschrieben eingereicht werden, innerhalb der gesetzten Frist (Poststempel oder E-Mail), an den im Angebot genannten Dienst, mit dem Hinweis «Kaufangebot für das Appartement PPE Nr. 5157».Nur die innerhalb der Frist eingereichten Angebote, die die folgenden Angaben enthalten, werden berücksichtigt:- Name und Adresse des interessierten Käufers; eine Änderung des Bieters nach der ersten Offerte (z.B. Austausch einer natürlichen Person gegen eine juristische Person oder umgekehrt) führt automatisch zum Ausschluss aus dem Verfahren;- Preis (ohne Zweifel erkennbar, absoluter Betrag, ohne Vorbehalt, ohne Bedingungen, in der Landeswährung, Möglichkeit, einen niedrigeren oder höheren Preis als den angegebenen Verkaufspreis anzubieten);- kurzer Zeitplan bezüglich der Übertragung von Nutzen und Risiken;- Informationen über die beabsichtigte Nutzung oder Umwidmung;- uneingeschränkte Zustimmung zum Verfahren und den Richtlinien des Vertrags;- rechtsgültige Unterschrift.II. Verlauf der VersteigerungWenn innerhalb der Frist Angebote eingereicht wurden, entscheidet das OFCL in der Regel innerhalb von 30 Tagen, ob es das Immobilienobjekt an den Höchstbietenden verkauft, ein neues Angebot einholt oder das Objekt im Immobilienbestand des OFCL behält.Die interessierten Käufer werden über die Entscheidung schriftlich informiert.III. VertragsabschlussDie endgültige Entscheidung über den Verkauf wird erst nach Erhalt der folgenden Legitimationspapiere getroffen:- offizielle Identitätsdokumente (Reisepass oder Personalausweis) für natürliche Personen;- aktuelle Auszüge aus dem Handelsregister für juristische Personen.Das OFCL behält sich das Recht vor, innerhalb von 10 Tagen nach der Verkaufsentscheidung eine Anzahlung von 20% zu verlangen.Alle Kosten im Zusammenhang mit der Eigentumsübertragung, einschließlich der Grunderwerbsteuer, sind vom Käufer und Verkäufer gemäß den kantonalen Gepflogenheiten zu tragen.Die Eintragung ins Grundbuch erfolgt nach vollständiger Zahlung des vereinbarten Preises oder nach Vorlage einer unwiderruflichen Zahlungsgarantie einer schweizerischen Bank vor der Beglaubigung des Kaufvertrags.Es obliegt dem Käufer, gegebenenfalls erforderliche Baugenehmigungen für die zukünftige Nutzung oder Umwidmung des Immobilienobjekts zu beschaffen.Er muss auch rechtzeitig die obligatorischen kantonalen Immobilien- und Sachversicherungen abschließen.Bundesamt für Bauten und LogistikOFCL 5. HAFTUNGSABSAAGERKLÄRUNGDie in diesem Dokument enthaltenen Angaben dienen lediglich der allgemeinen Information und sind ohne Gewähr.Sie stellen keine vertragliche Verpflichtung dar.Die endgültige Zuschlagserteilung bleibt dem aktuellen Eigentümer ausdrücklich vorbehalten. Diese Dokumentation ist für die interessierten Personen bestimmt. 6. WEITERE INFORMATIONEN- Erstes Angebot bis zum 5. Oktober 2026 + Finanzierungsnachweis- Zweites Angebot (gegebenenfalls) + Finanzierungsnachweis- Drittes Angebot (gegebenenfalls) + Finanzierungsnachweis- Das Objekt wird im aktuellen Zustand und ohne Gewähr verkauft; keine Ansprüche können wegen einer Anpassung an Normen oder etwaiger Arbeiten geltend gemacht werden, alle Kosten für eine mögliche Sanierung oder Reinigung sind vom Käufer zu tragen, z.B. Verordnung über elektrische Anlagen (OIBT), Radon, Asbest usw..- Die Schweizerische Eidgenossenschaft behält sich das Recht vor, das Objekt jederzeit und ohne Begründung vom Verkauf zurückzuziehen- Die Provisionen sind von der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu tragen