Wohnungen & Häuser mieten in Oberhelfenschwil
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Wohnungsmarkt Oberhelfenschwil
Die folgenden Zahlen gelten für die ganze Gemeinde, zu der Oberhelfenschwil gehört. Die Leerwohnungsziffer liegt bei 0.63 %, 46 % unter dem kantonalen Schnitt (1.16 %) — ein angespannter Mietmarkt. Der Gemeindesteuerfuss beträgt 120 % (2026), 6 % über dem Mittel der Gemeinden im Kanton (113.1 %). Eine ledige Person ohne Kinder mit CHF 100'000 Bruttolohn zahlt in der Gemeinde Neckertal CHF 12'443 Kantons-, Gemeinde- und Personalsteuer im Jahr (Steuerjahr 2026, ohne Kirchen-, Bundes- und Vermögenssteuer). Im nach Einwohnern gewichteten Mittel der Gemeinden sind es im Kanton CHF 12'063 und in der Schweiz CHF 12'251. Die Gemeinde zählt 6'446 Einwohner (2025).
Quellen: Bundesamt für Statistik (BFS), Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV).
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch sind die Angebotsmieten in Oberhelfenschwil?
Wohnungen und Häuser werden in der Gemeinde Neckertal im Median für CHF 13.7 netto (ohne Nebenkosten) pro m² und Monat angeboten, die mittlere Hälfte zwischen CHF 12 und CHF 15 (10 Inserate, Stand 01.11.2026). Wohnungen und Häuser werden in der Gemeinde Neckertal im Median für CHF 17 brutto (mit Nebenkosten) pro m² und Monat angeboten, die mittlere Hälfte zwischen CHF 15.2 und CHF 21.5 (23 Inserate, Stand 01.11.2026). Das sind Angebotsmieten aus Inseraten auf Schweizer Portalen, keine bezahlten Mieten.
In welchem Kanton liegt Oberhelfenschwil?
Oberhelfenschwil liegt im Kanton St. Gallen.
Wie hoch ist der Steuerfuss in Oberhelfenschwil?
Der Gemeindesteuerfuss in Oberhelfenschwil beträgt 120 % der einfachen Kantonssteuer (Steuerjahr 2026). Hinweis: Der Steuerfuss ist ein Multiplikator auf die kantonale Steuer, kein effektiver Steuersatz, und lässt sich nur innerhalb desselben Kantons vergleichen.
Wie hoch ist die Einkommenssteuer in Oberhelfenschwil?
Eine ledige Person ohne Kinder mit CHF 100'000 Bruttolohn zahlt in der Gemeinde Neckertal CHF 12'443 Kantons-, Gemeinde- und Personalsteuer im Jahr (Steuerjahr 2026, ohne Kirchen-, Bundes- und Vermögenssteuer). Der Betrag gilt für genau diesen Haushalt und dieses Einkommen und lässt sich, anders als der Steuerfuss, über Kantonsgrenzen hinweg vergleichen.







