Wohnungen & Häuser mieten in Wasserauen
Keine Inserate in Wasserauen
Weitere Inserate im Raum Wasserauen
Wohnungsmarkt Wasserauen
Die folgenden Zahlen gelten für die ganze Gemeinde, zu der Wasserauen gehört. Die Leerwohnungsziffer liegt bei 1.11 %, 16 % über dem kantonalen Schnitt (0.96 %) — ein vergleichsweise entspannter Markt. Der Gemeindesteuerfuss beträgt 81 % (2026), 10 % über dem Mittel der Gemeinden im Kanton (73.5 %). Eine ledige Person ohne Kinder mit CHF 100'000 Bruttolohn zahlt in der Gemeinde Schwende-Rüte CHF 10'006 Kantons-, Gemeinde- und Personalsteuer im Jahr (Steuerjahr 2026, ohne Kirchen-, Bundes- und Vermögenssteuer). Im nach Einwohnern gewichteten Mittel der Gemeinden sind es im Kanton CHF 9'582 und in der Schweiz CHF 12'251. Die Gemeinde zählt 6'194 Einwohner (2025).
Quellen: Bundesamt für Statistik (BFS), Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV).
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch sind die Angebotsmieten in Wasserauen?
Wohnungen und Häuser werden in der Gemeinde Schwende-Rüte im Median für CHF 23.4 netto (ohne Nebenkosten) pro m² und Monat angeboten, die mittlere Hälfte zwischen CHF 22.8 und CHF 25.3 (6 Inserate, Stand 01.11.2026). Wohnungen und Häuser werden in der Gemeinde Schwende-Rüte im Median für CHF 25.4 brutto (mit Nebenkosten) pro m² und Monat angeboten, die mittlere Hälfte zwischen CHF 24 und CHF 28.1 (9 Inserate, Stand 01.11.2026). Das sind Angebotsmieten aus Inseraten auf Schweizer Portalen, keine bezahlten Mieten.
In welchem Kanton liegt Wasserauen?
Wasserauen liegt im Kanton Appenzell Innerrhoden.
Wie hoch ist der Steuerfuss in Wasserauen?
Der Gemeindesteuerfuss in Wasserauen beträgt 81 % der einfachen Kantonssteuer (Steuerjahr 2026). Hinweis: Der Steuerfuss ist ein Multiplikator auf die kantonale Steuer, kein effektiver Steuersatz, und lässt sich nur innerhalb desselben Kantons vergleichen.
Wie hoch ist die Einkommenssteuer in Wasserauen?
Eine ledige Person ohne Kinder mit CHF 100'000 Bruttolohn zahlt in der Gemeinde Schwende-Rüte CHF 10'006 Kantons-, Gemeinde- und Personalsteuer im Jahr (Steuerjahr 2026, ohne Kirchen-, Bundes- und Vermögenssteuer). Der Betrag gilt für genau diesen Haushalt und dieses Einkommen und lässt sich, anders als der Steuerfuss, über Kantonsgrenzen hinweg vergleichen.






