CHF425'000
6821 Rovio·1 day ago
Price / m²
Cheaper than 100% in Rovio
Cheaper than 99% in the canton of Ticino
Total price
Cheaper than 93% in Rovio
Cheaper than 83% in the canton of Ticino
Living space
Larger than 100% in Rovio
Larger than 97% in the canton of Ticino
Compared with listings on Homematch in the same municipality and canton.
ARE transit class D — a car is needed for most trips.
68% green and natural space within 500 m.
Mostly couples · around 6 people in the neighbourhood.
Times refer to the route on foot.
noise level by day
Quiet location
Hardly any road, rail or air traffic noise.
Night
28 dB
Loudest source
Road
Quieter than 81% in the canton
Measured noise level, placed on a scale of everyday sounds.
Pollutant levels are below the WHO guideline.
Elevated radon levels occur more often here.
Nearly all buildings
Available from 3 networks.

Exklusives Bauland von 530 m², gelegen in einem der begehrtesten Gebiete, mit einem atemberaubenden Blick, der sowohl den See als auch die umliegenden Berge umfasst. Ein Ort, an dem die malerische Aussicht Teil Ihres täglichen Lebens wird.
In Rovio, einem malerischen Dorf zwischen dem Monte Generoso und dem Luganersee, in einer einzigartigen landschaftlichen Umgebung, die auch alle wichtigen Annehmlichkeiten bietet.
Gelegen in einer ruhigen und sonnigen Wohngegend das ganze Jahr über, bietet das Grundstück von etwa 530 m² eine außergewöhnliche offene Aussicht auf den Luganersee, von der San-Giorgio-Bergkette bis zur Arbostora-Bergkette.
Das Grundstück ist leicht mit dem Auto erreichbar und grenzt an die Kantonsstraße, die nach Arogno führt.
Der Bebauungsplan klassifiziert die Zone als Wohngebiet R2, mit einem Ausnutzungsindex von 0,4, einer maximalen Bauhöhe von 7,50 m, die um weitere 2 m erhöht werden kann, dank des Bonus für die Neigung des Grundstücks, und somit R3 erreichen.
Das Grundstück fällt unter Artikel 33, erweiterter Wohnbereich RE, der den Bau von Gebäuden mit mehreren Wohnungen und Einzel- oder Reihenhäusern mit aneinandergrenzenden Gebäuden ermöglicht, während im Rahmen der Quartierspläne Bauten mit mehreren Wohneinheiten ohne numerische Begrenzungen zugelassen sind.
Der Mindestabstand zu den Grundstücksgrenzen beträgt 3,00 Meter und die Mindestgrünfläche 50%.
Die Dächer können eine maximale Neigung von 40% haben oder innerhalb dieser Grenze gehalten werden. Die Bildung von Außenlagerflächen ist nicht zulässig, außer für Haushaltskompost mit einer maximalen Fläche von etwa 2 m².
LASSEN SIE SICH DIESE GELEGENHEIT NICHT ENTGEHEN UND KONTAKTIEREN SIE UNS HEUTE NOCH FÜR WEITERE INFORMATIONEN!
FGS/6894