CHF425'000
6821 Rovio·vor 2 Tagen
Gesamtpreis
Günstiger als 95% in Rovio
Günstiger als 83% im Kanton Ticino
Im Vergleich zu Inseraten auf Homematch in der gleichen Gemeinde und im Kanton.
ARE-Güteklasse D — für die meisten Wege ist ein Auto nötig.
68% Grün- und Naturfläche im Umkreis von 500 m.
Vor allem Paare · rund 6 Personen im Quartier.
Zeiten beziehen sich auf den Fussweg.
Lärmpegel tagsüber
Ruhige Lage
Kaum Strassen-, Bahn- oder Fluglärm.
Nacht
28 dB
Lauteste Quelle
Strasse
Leiser als 81% im Kanton
Gemessener Lärmpegel, eingeordnet auf einer Skala von Alltagsgeräuschen.
Die Schadstoffwerte liegen unter dem WHO-Richtwert.
Erhöhte Radonwerte treten hier häufiger auf.
Fast alle Gebäude
Von 3 Anbietern verfügbar.

In Rovio, einem charmanten Dorf zwischen dem Monte Generoso und dem Luganersee, in einer landschaftlich-umweltprägenden Umgebung von hohem Wert, die ein mediterranes Klima aufweist, das die Entwicklung einer üppigen und reichen Flora begünstigt, in einem Land, das eine menschliche Lebensqualität bewahrt hat, in einem Land der Künstler, reich an Geschichte und Traditionen, bieten wir zum Verkauf ein Bauland mit großem Potenzial.
Das in einer ruhigen und sonnigen Wohngegend gelegene Grundstück bietet eine außergewöhnliche Aussicht auf den Luganersee, die sich vom Monte San Giorgio bis zum Monte Arbostora erstreckt. Die Liegenschaft ist leicht mit dem Auto erreichbar und grenzt an die Kantonsstraße, mit bereits vorhandenen Anschlüssen.
In unmittelbarer Nähe des Grundstücks befinden sich verschiedene öffentliche Einrichtungen, wie die Schule und die Haltestelle der öffentlichen Verkehrsmittel, sowie ein Lebensmittelgeschäft und die Post.
Der Bauzonenplan klassifiziert die Zone als Wohnzone R2, mit einem Ausnutzungsgrad von 0,4, einer maximalen Bauhöhe von 7,50 m, die um weitere 2 m erhöht werden kann, dank des Bonus für die Neigung des Grundstücks. Die Mindestgrünfläche muss mindestens 50% betragen.
Das Grundstück fällt unter Art. 33 Erweiterungswohnzone RE, die den Bau von Gebäuden mit mehreren Wohnungen und Einzel- oder Reihenhäusern mit aneinandergrenzenden Gebäuden ermöglicht, während im Rahmen der Quartierspläne Gebäude mit mehreren Wohneinheiten ohne Nummernbegrenzung zugelassen sind.
Nach Ermessen der Gemeinde kann auch die Einrichtung kleiner, nicht störender Dienstleistungsunternehmen zugelassen werden, sofern sie nicht im Widerspruch zur Wohnzonenverordnung stehen.
Die Bauparameter sind: Ausnutzungsgrad 0,4 mit einer Ergänzung von 0,05 durch die Quartierspläne, maximale Höhe von 7,50 Metern, Mindestabstand von den Grenzen von 3,00 Metern und Mindestgrünfläche von 50%.
Die Dächer können eine maximale Neigung von 40% haben oder innerhalb dieser Grenze gehalten werden. Die Bildung von Außenlagerflächen ist nicht zulässig, mit Ausnahme von Haushaltskomposthaufen mit einer maximalen Fläche von etwa 2 m².
EIN OPTIMALES GRUNDSTÜCK FÜR IHRE NÄCHSTE IMMOBILIENINVESTITION!!