Wohnungen kaufen in Bonaduz
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Immobilienmarkt Bonaduz
Die folgenden Zahlen gelten für die ganze Gemeinde, zu der Bonaduz gehört. Die Leerwohnungsziffer liegt bei 0.89 %, 74 % über dem kantonalen Schnitt (0.51 %). Der Gemeindesteuerfuss beträgt 84 % (2026), 5 % unter dem Mittel der Gemeinden im Kanton (88.3 %) — für den Kanton tief. Eine ledige Person ohne Kinder mit CHF 100'000 Bruttolohn zahlt in der Gemeinde Bonaduz CHF 10'632 Kantons-, Gemeinde- und Personalsteuer im Jahr (Steuerjahr 2026, ohne Kirchen-, Bundes- und Vermögenssteuer). Im nach Einwohnern gewichteten Mittel der Gemeinden sind es im Kanton CHF 10'890 und in der Schweiz CHF 12'251. Das mediane steuerbare Einkommen aller Steuerpflichtigen liegt bei CHF 53'300 (Steuerperiode 2022). Die Gemeinde zählt 3'618 Einwohner (2025).
Quellen: Bundesamt für Statistik (BFS), Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV).
Häufig gestellte Fragen
Wie viele Wohnungen stehen aktuell zum Kaufen in Bonaduz zur Verfügung?
Aktuell sind 2 Wohnungen in Bonaduz auf Homematch zum Kaufen ausgeschrieben. Die Auswahl wird laufend aktualisiert, sobald Verwaltungen neue Inserate publizieren.
Wie hoch sind die Angebotspreise in Bonaduz?
Wohnungen und Häuser werden in der Gemeinde Bonaduz im Median für CHF 10'042 pro m² Wohnfläche zum Kauf angeboten, die mittlere Hälfte zwischen CHF 8'578 und CHF 10'935 (7 Inserate, Stand 01.11.2026). Das sind Angebotspreise aus Inseraten auf Schweizer Portalen, keine bezahlten Preise und keine Schätzung.
In welchem Kanton liegt Bonaduz?
Bonaduz liegt im Kanton Graubünden.
Wie hoch ist der Steuerfuss in Bonaduz?
Der Gemeindesteuerfuss in Bonaduz beträgt 84 % der einfachen Kantonssteuer (Steuerjahr 2026). Hinweis: Der Steuerfuss ist ein Multiplikator auf die kantonale Steuer, kein effektiver Steuersatz, und lässt sich nur innerhalb desselben Kantons vergleichen.
Wie hoch ist die Einkommenssteuer in Bonaduz?
Eine ledige Person ohne Kinder mit CHF 100'000 Bruttolohn zahlt in der Gemeinde Bonaduz CHF 10'632 Kantons-, Gemeinde- und Personalsteuer im Jahr (Steuerjahr 2026, ohne Kirchen-, Bundes- und Vermögenssteuer). Der Betrag gilt für genau diesen Haushalt und dieses Einkommen und lässt sich, anders als der Steuerfuss, über Kantonsgrenzen hinweg vergleichen.













