Wohnungen & Häuser mieten in Edlibach
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Wohnungsmarkt Edlibach
Die folgenden Zahlen gelten für die ganze Gemeinde, zu der Edlibach gehört. Die Leerwohnungsziffer liegt bei 0.23 %, 14 % über dem kantonalen Schnitt (0.20 %) — ein vergleichsweise entspannter Markt. Der Gemeindesteuerfuss beträgt 55 % (2026), 6 % über dem Mittel der Gemeinden im Kanton (52.1 %). Eine ledige Person ohne Kinder mit CHF 100'000 Bruttolohn zahlt in der Gemeinde Menzingen CHF 3'704 Kantons-, Gemeinde- und Personalsteuer im Jahr (Steuerjahr 2026, ohne Kirchen-, Bundes- und Vermögenssteuer). Im nach Einwohnern gewichteten Mittel der Gemeinden sind es im Kanton CHF 3'624 und in der Schweiz CHF 12'251. Das mediane steuerbare Einkommen aller Steuerpflichtigen liegt bei CHF 53'800 (Steuerperiode 2022). Die Gemeinde zählt 4'824 Einwohner (2025).
Quellen: Bundesamt für Statistik (BFS), Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV).
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch sind die Angebotsmieten in Edlibach?
Wohnungen und Häuser werden in der Gemeinde Menzingen im Median für CHF 42.3 netto (ohne Nebenkosten) pro m² und Monat angeboten, die mittlere Hälfte zwischen CHF 28 und CHF 72.8 (5 Inserate, Stand 01.11.2026). Wohnungen und Häuser werden in der Gemeinde Menzingen im Median für CHF 36.1 brutto (mit Nebenkosten) pro m² und Monat angeboten, die mittlere Hälfte zwischen CHF 30.2 und CHF 76.7 (9 Inserate, Stand 01.11.2026). Das sind Angebotsmieten aus Inseraten auf Schweizer Portalen, keine bezahlten Mieten.
In welchem Kanton liegt Edlibach?
Edlibach liegt im Kanton Zug.
Wie hoch ist der Steuerfuss in Edlibach?
Der Gemeindesteuerfuss in Edlibach beträgt 55 % der einfachen Kantonssteuer (Steuerjahr 2026). Hinweis: Der Steuerfuss ist ein Multiplikator auf die kantonale Steuer, kein effektiver Steuersatz, und lässt sich nur innerhalb desselben Kantons vergleichen.
Wie hoch ist die Einkommenssteuer in Edlibach?
Eine ledige Person ohne Kinder mit CHF 100'000 Bruttolohn zahlt in der Gemeinde Menzingen CHF 3'704 Kantons-, Gemeinde- und Personalsteuer im Jahr (Steuerjahr 2026, ohne Kirchen-, Bundes- und Vermögenssteuer). Der Betrag gilt für genau diesen Haushalt und dieses Einkommen und lässt sich, anders als der Steuerfuss, über Kantonsgrenzen hinweg vergleichen.







