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Handänderungssteuer: Was der Wohnungskauf je nach Kanton kostet

Beim Immobilienkauf verlangen die meisten Kantone eine Handänderungssteuer — von 0 % bis 3,3 % des Kaufpreises. Auf eine Wohnung zu CHF 990’000 sind das bis zu über CHF 32’000. Wer wo wie viel zahlt — mit Rechner.

Aktualisiert 15. Juni 20263 Min. Lesezeit

Handänderungssteuer auf einen Kauf von CHF 990’000 · Schweiz

CHF 0 – 32’670je nach Kanton

Derselbe Kaufpreis, ein Unterschied von über CHF 32’000: Zug und Schwyz kennen keine Handänderungssteuer, Neuenburg verlangt 3,3 %.

Kantonale Steuersätze (ESTV). Kaufpreis = Median der 17’819 aktuell auf Homematch ausgeschriebenen Kaufobjekte (Juni 2026).

Was die Handänderungssteuer ist

Die Handänderungssteuer fällt an, wenn eine Immobilie den Eigentümer wechselt. Besteuert wird die Transaktion als solche — Bemessungsgrundlage ist fast immer der Kaufpreis. Anders als die Einkommens- oder Vermögenssteuer wird sie nur einmal fällig, beim Kauf.

Erhoben wird sie nicht vom Bund, sondern von den Kantonen (teils von den Gemeinden). Höhe, Bezeichnung und Steuerpflicht unterscheiden sich deshalb stark: Was im einen Kanton 3,3 % kostet, ist im anderen eine reine Grundbuchgebühr von wenigen Promille.

Dieselbe Wohnung, jeder Kanton

Kaufpreis CHF 990’000
NeuenburgCHF 32’670
Basel-StadtCHF 29’700
GenfCHF 29’700
Basel-LandschaftCHF 24’750
SolothurnCHF 21’780
WaadtCHF 21’780
JuraCHF 20’790
Appenzell A.Rh.CHF 19’800
GraubündenCHF 19’800
BernCHF 17’820
LuzernCHF 14’850
ObwaldenCHF 14’850
FreiburgCHF 14’850
WallisCHF 14’850
TessinCHF 10’890
NidwaldenCHF 9’900
Appenzell I.Rh.CHF 9’900
St. GallenCHF 9’900
ThurgauCHF 9’900
SchaffhausenCHF 6’930
AargauCHF 3’960
GlarusCHF 3’465
UriCHF 1’980
ZürichCHF 990
SchwyzCHF 0
ZugCHF 0

Wer die Steuer bezahlt

In den meisten Kantonen schuldet der Käufer die Handänderungssteuer allein. Es gibt aber Ausnahmen: In Basel-Landschaft und Obwalden teilen sich Käufer und Verkäufer die Steuer je zur Hälfte; in Aargau und Appenzell A.Rh. ist frei vereinbar, wer zahlt. In mehreren Kantonen haftet der Verkäufer solidarisch mit. Wichtig: Wer letztlich zahlt, ist oft verhandelbar und gehört in den Kaufvertrag.

Rechnen Sie es für Ihren Kanton aus

Handänderungssteuer berechnen

Handänderungssteuer

CHF 29’700

Satz 3,00% · Wer zahlt: Käufer

Normalsatz auf den Kaufpreis (Quelle: ESTV, kantonale Steuerämter). Reduzierte Sätze für Selbstnutzung, Erstkauf oder Übertragung in der Familie sind möglich. Notariats-, Grundbuch- und Schuldbriefkosten kommen separat dazu.

Was sonst noch zu den Kaufnebenkosten zählt

Die Handänderungssteuer ist der grösste, aber nicht der einzige Nebenkostenposten beim Kauf. Rechnen Sie zusätzlich mit:

  • Notariatsgebühren — für die öffentliche Beurkundung des Kaufvertrags, je nach Kanton 0,1–0,5 % des Kaufpreises, meist zwischen Käufer und Verkäufer geteilt.
  • Grundbuchgebühren — für den Eintrag der Eigentumsübertragung, rund 0,1–0,2 % des Kaufpreises.
  • Schuldbrief-Kosten — wenn Sie die Immobilie mit einer Hypothek belasten, fällt für den (Papier- oder Register-)Schuldbrief eine Gebühr auf der Hypothekarsumme an.
  • Grundstückgewinnsteuer — zahlt der Verkäufer auf dem Gewinn, nicht der Käufer (der Käufer haftet aber solidarisch).

Häufige Fragen

Wer zahlt die Handänderungssteuer — Käufer oder Verkäufer?
In den meisten Kantonen der Käufer. In Basel-Landschaft und Obwalden teilen sich beide die Steuer; in Aargau und Appenzell A.Rh. ist es frei vereinbar. Die Aufteilung gehört in den Kaufvertrag.
Welche Kantone haben keine Handänderungssteuer?
Zürich, Uri, Glarus, Schwyz, Zug und Schaffhausen kennen keine eigentliche Handänderungssteuer — dort fällt nur eine vergleichsweise geringe Grundbuch- oder Beurkundungsgebühr an.
Wie wird die Handänderungssteuer berechnet?
In aller Regel als Kaufpreis × kantonaler Steuersatz. Fehlt ein Kaufpreis (z. B. bei Schenkung oder Erbgang) oder liegt er klar unter dem Marktwert, gilt der Verkehrs- oder amtliche Wert.
Kann ich die Handänderungssteuer senken?
Teilweise: Viele Kantone gewähren reduzierte Sätze für selbstbewohnte Erst­objekte oder Übertragungen in der Familie. Zudem ist oft verhandelbar, wer zahlt. Erbgang und Schenkungen an nahe Verwandte sind in den meisten Kantonen befreit.
Wann wird die Steuer fällig?
Mit der Eigentumsübertragung, also rund um die Beurkundung und den Eintrag ins Grundbuch. Erst mit dem Grundbucheintrag wird der Eigentumswechsel rechtskräftig.