Zum Hauptinhalt springen

Inhalt

  • Wie hoch darf die Kaution sein?
  • Sperrkonto: warum es Ihr Geld schützt
  • Bardepot oder Kautionsversicherung?
  • Rückzahlung nach dem Auszug
  1. Home
  2. Ratgeber
  3. Mietrecht
  4. Mietkaution: höchstens 3 Monatsmieten — und es bleibt Ihr Geld
Mietrecht

Mietkaution: höchstens 3 Monatsmieten — und es bleibt Ihr Geld

Die Kaution darf maximal drei Monatsmieten betragen und muss auf ein Sperrkonto auf Ihren Namen. Das Geld bleibt Ihres, der Zins gehört Ihnen, und im Konkurs der Verwaltung ist es geschützt. Bardepot oder Kautionsversicherung? Wir zeigen beide Wege — mit Rechner.

Aktualisiert 16. Juni 2026·4 Min. Lesezeit

Gesetzliches Maximum · Mietkaution Wohnung

3 Monatsmietenauf ein Sperrkonto

Mehr darf die Vermieterschaft nicht verlangen. Das Geld liegt auf einem Sperrkonto auf Ihren Namen — es bleibt Ihres, samt Zins, und ist im Konkurs der Verwaltung geschützt.

OR Art. 257e; Schweizerischer Mieterinnen- und Mieterverband (2026).

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kaution darf höchstens 3 Monatsmieten (netto) betragen (OR Art. 257e).
  • Sie muss auf einem Sperrkonto auf Ihren Namen liegen — nicht auf dem Konto der Verwaltung. Solange keines eröffnet ist, müssen Sie nicht zahlen.
  • Das Geld bleibt Ihres: der Zins gehört Ihnen, und im Konkurs der Vermieterschaft ist es geschützt.
  • Nach dem Auszug wird das Konto nur mit Ihrer Unterschrift freigegeben — oder automatisch, wenn die Vermieterschaft innert eines Jahres keine rechtlichen Schritte einleitet.
  • Statt das Geld zu hinterlegen, können Sie eine Kautionsversicherung abschliessen: Sie binden kein Kapital und behalten die Freiheit, es anzulegen — dafür zahlen Sie eine jährliche Prämie. Eine Frage von Liquidität und Rendite.

Wie hoch darf die Kaution sein?

Bei Wohnungen darf die Sicherheit höchstens drei Monatsmieten betragen (OR Art. 257e). Massgebend ist der Nettomietzins ohne Nebenkosten. Verlangt die Vermieterschaft mehr, ist der übersteigende Teil unzulässig — Sie können ihn jederzeit zurückfordern. Bei Geschäftsräumen gibt es diese Obergrenze nicht.

Sie müssen nicht in bar zahlen

Die Vermieterschaft kann kein Bargeld und keine Einzahlung auf ihr eigenes Konto verlangen. Solange kein Sperrkonto auf Ihren Namen eröffnet ist, sind Sie nicht verpflichtet, die Kaution zu zahlen — auch nicht beim Einzug.

Sperrkonto: warum es Ihr Geld schützt

Die Kaution gehört nicht der Verwaltung — sie gehört Ihnen, ist nur vorübergehend gesperrt. Deshalb schreibt das Gesetz ein Mietkautionskonto (Sperrkonto) bei einer Bank vor, das auf Ihren Namen lautet. Das hat drei konkrete Folgen:

  • Der Zins auf dem Konto wird Ihnen gutgeschrieben — nicht der Vermieterschaft.
  • Geht die Verwaltung in Konkurs, fällt Ihre Kaution nicht in die Konkursmasse. Sie ist getrennt von deren Vermögen.
  • Ausbezahlt wird nur mit Ihrer Zustimmung (oder einem Gerichts-/Schlichtungsentscheid) — die Vermieterschaft kommt nicht allein an das Geld.

Bardepot oder Kautionsversicherung?

Sie haben zwei Wege, die Sicherheit zu leisten. Beim Bardepot hinterlegen Sie die Summe auf dem Sperrkonto — das Geld bleibt Ihres und kommt am Ende mit (heute geringem) Zins zurück, ist bis dahin aber gebunden. Bei der Kautionsversicherung zahlen Sie stattdessen eine jährliche Prämie und müssen kein Kapital hinterlegen. Das gibt Ihnen die Freiheit, über Ihr Geld zu verfügen: Sie lohnt sich vor allem, wenn Sie die drei Monatsmieten nicht flüssig haben — oder wenn Sie das Geld lieber anlegen und Ihre erwartete Rendite höher ist als die Prämie. Welcher Weg besser passt, hängt also von Ihrer Liquidität und davon ab, was Ihr Geld anderswo erwirtschaftet.

Bardepot oder Versicherung: was kostet was?

Bardepot (3 Monatsmieten)CHF 5’040

gebunden, kommt am Ende mit Zins zurück

KautionsversicherungCHF 1’764

Prämien über 7 Jahre

Beim Bardepot binden Sie CHF 5’040, erhalten das Geld am Ende aber zurück. Die Versicherung kostet über 7 Jahre rund CHF 1’764 an Prämien — dafür müssen Sie kein Kapital hinterlegen.

Typische Prämien: rund 4–5 % des Depots pro Jahr (teils mit Mindestbetrag). Gut zu wissen: Die Versicherung ist keine Haftpflicht — einen berechtigten Anspruch der Vermieterschaft begleicht sie zunächst, holt ihn aber bei Ihnen zurück.

Für wen sich die Versicherung lohnt

Die Kautionsversicherung ist keine Haftpflicht: Begleicht der Versicherer einen berechtigten Anspruch der Vermieterschaft, holt er das Geld anschliessend bei Ihnen zurück. Ihr Vorteil liegt nicht im Risiko, sondern in der Liquidität — Sie blockieren keine drei Monatsmieten. Das lohnt sich besonders, wenn Sie das Geld nicht flüssig haben oder es lieber anlegen und damit mehr erwirtschaften, als die Prämie kostet.

Rückzahlung nach dem Auszug

Nach der Wohnungsübergabe wird das Sperrkonto freigegeben. Die Bank zahlt aus, wenn beide Seiten schriftlich zustimmen — oder wenn ein Gerichts- oder Schlichtungsentscheid vorliegt. Verweigert die Vermieterschaft grundlos die Freigabe, gibt es einen Schutzmechanismus:

Macht die Vermieterschaft innert eines Jahres nach Mietende keinen rechtlichen Anspruch geltend (Betreibung, Klage oder Schlichtungsgesuch), muss die Bank Ihnen die Kaution auf Ihr Verlangen zurückzahlen — auch ohne Unterschrift der Vermieterschaft (OR Art. 257e Abs. 3).

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Mietkaution sein?
Bei Wohnungen höchstens 3 Monatsmieten (Nettomietzins ohne Nebenkosten), OR Art. 257e. Ein höher verlangter Betrag ist unzulässig und kann zurückgefordert werden.
Muss ich die Kaution bei der Schlüsselübergabe bezahlen?
Nein. Sie müssen erst zahlen, wenn ein Sperrkonto auf Ihren Namen eröffnet ist. Bargeld oder eine Einzahlung auf das Konto der Verwaltung dürfen nicht verlangt werden.
Wem gehört der Zins auf dem Kautionskonto?
Ihnen. Das Sperrkonto lautet auf Ihren Namen, der Zins wird Ihnen gutgeschrieben, und im Konkurs der Vermieterschaft ist das Geld geschützt.
Lohnt sich eine Kautionsversicherung?
Das hängt von Ihrer Situation ab. Sie bindet kein Kapital — sinnvoll, wenn Sie die drei Monatsmieten nicht flüssig haben oder das Geld lieber anlegen und Ihre erwartete Rendite höher ist als die Prämie. Dafür sind die Prämien laufende Kosten, während ein Bardepot am Ende (mit geringem Zins) zurückkommt. Beides ist zulässig — entscheiden Sie nach Liquidität und Rendite.
Was, wenn die Verwaltung die Kaution nicht freigibt?
Macht sie innert eines Jahres nach Mietende keinen Anspruch geltend (Betreibung/Klage/Schlichtung), zahlt die Bank Ihnen die Kaution auf Verlangen auch ohne deren Unterschrift zurück (OR Art. 257e).

Quellen

  • Mieterverband – Mietzinsdepot / Kaution
  • OR Art. 257e – Sicherheiten durch den Mieter (Fedlex)

Weiter auf Homematch

  • Wohnungen mieten in der Schweiz
  • Ratgeber: Wohnung kündigen – Fristen und Termine
  • Ratgeber: Nebenkosten – was Mieter wirklich zahlen
Homematch
InserierenEntdeckenEmpfohlenFavoriten

Beliebte Suchen

Mieten in

  • Zürich
  • Bern
  • Basel
  • Genf
  • Lausanne
  • Luzern
  • Winterthur
  • St. Gallen
  • Zug
  • Lugano

Kaufen in

  • Zürich
  • Bern
  • Basel
  • Genf
  • Lausanne
  • Luzern
  • Winterthur
  • St. Gallen
  • Zug
  • Lugano
Homematch Logo - Intelligente Immobilienplattform Schweiz

Ein Produkt von

peak
intelligence.
Swiss Made SoftwareSwiss Made Software

Business

  • Studio
  • Preise
  • Integrationen

Unternehmen

  • Über uns
  • Kontakt

Rechtliches

  • Datenschutz
  • AGB
  • Impressum

App

  • App Store
  • Google Play

Social

  • Instagram
  • LinkedIn
  • TikTok
peak intelligence AG © 2026main-20260716-30-cec3c3c