Mietkaution: höchstens 3 Monatsmieten — und es bleibt Ihr Geld
Die Kaution darf maximal drei Monatsmieten betragen und muss auf ein Sperrkonto auf Ihren Namen. Das Geld bleibt Ihres, der Zins gehört Ihnen, und im Konkurs der Verwaltung ist es geschützt. Bardepot oder Kautionsversicherung? Wir zeigen beide Wege — mit Rechner.
Gesetzliches Maximum · Mietkaution Wohnung
Mehr darf die Vermieterschaft nicht verlangen. Das Geld liegt auf einem Sperrkonto auf Ihren Namen — es bleibt Ihres, samt Zins, und ist im Konkurs der Verwaltung geschützt.
Wie hoch darf die Kaution sein?
Bei Wohnungen darf die Sicherheit höchstens drei Monatsmieten betragen (OR Art. 257e). Massgebend ist der Nettomietzins ohne Nebenkosten. Verlangt die Vermieterschaft mehr, ist der übersteigende Teil unzulässig — Sie können ihn jederzeit zurückfordern. Bei Geschäftsräumen gibt es diese Obergrenze nicht.
Sperrkonto: warum es Ihr Geld schützt
Die Kaution gehört nicht der Verwaltung — sie gehört Ihnen, ist nur vorübergehend gesperrt. Deshalb schreibt das Gesetz ein Mietkautionskonto (Sperrkonto) bei einer Bank vor, das auf Ihren Namen lautet. Das hat drei konkrete Folgen:
- Der Zins auf dem Konto wird Ihnen gutgeschrieben — nicht der Vermieterschaft.
- Geht die Verwaltung in Konkurs, fällt Ihre Kaution nicht in die Konkursmasse. Sie ist getrennt von deren Vermögen.
- Ausbezahlt wird nur mit Ihrer Zustimmung (oder einem Gerichts-/Schlichtungsentscheid) — die Vermieterschaft kommt nicht allein an das Geld.
Bardepot oder Kautionsversicherung?
Sie haben zwei Wege, die Sicherheit zu leisten. Beim Bardepot hinterlegen Sie die Summe auf dem Sperrkonto — das Geld bleibt Ihres und kommt am Ende mit (heute geringem) Zins zurück, ist bis dahin aber gebunden. Bei der Kautionsversicherung zahlen Sie stattdessen eine jährliche Prämie und müssen kein Kapital hinterlegen. Das gibt Ihnen die Freiheit, über Ihr Geld zu verfügen: Sie lohnt sich vor allem, wenn Sie die drei Monatsmieten nicht flüssig haben — oder wenn Sie das Geld lieber anlegen und Ihre erwartete Rendite höher ist als die Prämie. Welcher Weg besser passt, hängt also von Ihrer Liquidität und davon ab, was Ihr Geld anderswo erwirtschaftet.
Bardepot oder Versicherung: was kostet was?
gebunden, kommt am Ende mit Zins zurück
Prämien über 7 Jahre
Beim Bardepot binden Sie CHF 5’040, erhalten das Geld am Ende aber zurück. Die Versicherung kostet über 7 Jahre rund CHF 1’764 an Prämien — dafür müssen Sie kein Kapital hinterlegen.
Typische Prämien: rund 4–5 % des Depots pro Jahr (teils mit Mindestbetrag). Gut zu wissen: Die Versicherung ist keine Haftpflicht — einen berechtigten Anspruch der Vermieterschaft begleicht sie zunächst, holt ihn aber bei Ihnen zurück.
Rückzahlung nach dem Auszug
Nach der Wohnungsübergabe wird das Sperrkonto freigegeben. Die Bank zahlt aus, wenn beide Seiten schriftlich zustimmen — oder wenn ein Gerichts- oder Schlichtungsentscheid vorliegt. Verweigert die Vermieterschaft grundlos die Freigabe, gibt es einen Schutzmechanismus:
Häufige Fragen
- Wie hoch darf die Mietkaution sein?
- Bei Wohnungen höchstens 3 Monatsmieten (Nettomietzins ohne Nebenkosten), OR Art. 257e. Ein höher verlangter Betrag ist unzulässig und kann zurückgefordert werden.
- Muss ich die Kaution bei der Schlüsselübergabe bezahlen?
- Nein. Sie müssen erst zahlen, wenn ein Sperrkonto auf Ihren Namen eröffnet ist. Bargeld oder eine Einzahlung auf das Konto der Verwaltung dürfen nicht verlangt werden.
- Wem gehört der Zins auf dem Kautionskonto?
- Ihnen. Das Sperrkonto lautet auf Ihren Namen, der Zins wird Ihnen gutgeschrieben, und im Konkurs der Vermieterschaft ist das Geld geschützt.
- Lohnt sich eine Kautionsversicherung?
- Das hängt von Ihrer Situation ab. Sie bindet kein Kapital — sinnvoll, wenn Sie die drei Monatsmieten nicht flüssig haben oder das Geld lieber anlegen und Ihre erwartete Rendite höher ist als die Prämie. Dafür sind die Prämien laufende Kosten, während ein Bardepot am Ende (mit geringem Zins) zurückkommt. Beides ist zulässig — entscheiden Sie nach Liquidität und Rendite.
- Was, wenn die Verwaltung die Kaution nicht freigibt?
- Macht sie innert eines Jahres nach Mietende keinen Anspruch geltend (Betreibung/Klage/Schlichtung), zahlt die Bank Ihnen die Kaution auf Verlangen auch ohne deren Unterschrift zurück (OR Art. 257e).