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Inhalt

  • Der Umzugs-Zeitplan: was wann zu tun ist
  • Was ein Umzug kostet
  • Selber zügeln oder Umzugsfirma?
  • Kündigung, Übergabe und Kaution
  • Ummelden: die Behördengänge
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Umziehen

Umzug in der Schweiz: Checkliste, Fristen und Kosten

Ein Umzug hat viele bewegliche Teile — Kündigung, Umzugsfirma, Ummelden, Wohnungsübergabe. Mit diesem Zeitplan vergessen Sie nichts, wissen, was ein Umzug kostet, und holen Ihre Mietkaution sauber zurück.

Aktualisiert 29. Juni 2026·4 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kündigungsfrist beträgt meist 3 Monate — das ist der erste Schritt, sonst zahlen Sie doppelt Miete.
  • Eine Umzugsfirma kostet je nach Wohnungsgrösse rund CHF 600–2’500; holen Sie mehrere Offerten ein, die Preise streuen stark.
  • Melden Sie sich am neuen Wohnort innert 14 Tagen beim Einwohneramt an — und am alten Ort ab.
  • Ein Nachsendeauftrag der Post fängt Briefe auf, die noch an die alte Adresse gehen.
  • Bei der Wohnungsübergabe entscheidet ein sauberes Protokoll über die Rückzahlung Ihrer Mietkaution.

Der Umzugs-Zeitplan: was wann zu tun ist

Ein Umzug scheitert selten am Umzugstag selbst, sondern an vergessenen Fristen davor. Wer früh anfängt, hat freie Wahl bei Terminen und Umzugsfirmen — und spart. Diese Reihenfolge hat sich bewährt:

Zeitplan für Ihren Umzug

ZeitpunktZu erledigen
2–3 Monate vorherAlte Wohnung kündigen, Umzugsdatum festlegen, Offerten von Umzugsfirmen einholen
1 Monat vorherUmzugsfirma buchen, Keller/Estrich ausmisten, Adressänderungen vorbereiten
2 Wochen vorherPacken beginnen, Nachsendeauftrag einrichten, Zügelparkplatz organisieren
UmzugswocheKühlschrank abtauen, Kisten beschriften, Endreinigung der alten Wohnung planen
UmzugstagZählerstände notieren, Übergabe mit Protokoll, Schlüssel übergeben
Innert 14 TagenBeim Einwohneramt an- und abmelden, Adresse überall ändern
Richtwerte – passen Sie die Vorlaufzeiten Ihrer Situation an. Quelle: Schweizerischer Mieterinnen- und Mieterverband.

Was ein Umzug kostet

Die meisten Schweizer Umzugsfirmen offerieren einen Pauschalpreis für Ihren Umzug. Was Sie zahlen, hängt vor allem vom Volumen (Zimmerzahl), von Stockwerk und Lift, der Distanz und von Zusatzleistungen wie Verpacken, Möbelmontage oder Entsorgung ab. Als grobe Orientierung:

Umzugskosten nach Wohnungsgrösse

WohnungUmzugsfirma (Richtwert)
1–1.5 ZimmerCHF 400–800
2.5 ZimmerCHF 600–1’200
3.5 ZimmerCHF 900–1’800
4.5 ZimmerCHF 1’300–2’500
5.5+ Zimmerab CHF 2’000
Richtwerte für einen lokalen Umzug mit Firma (inkl. Möbeltransport), keine gemessenen Werte. Die effektive Offerte hängt von Aufwand, Stockwerk, Distanz und Zusatzleistungen ab. Quelle: marktübliche Pauschalen Schweizer Umzugsfirmen.

Weil die Preise so stark streuen, lohnt sich ein Vergleich: Holen Sie zwei bis drei Offerten ein, am besten mit Pauschalpreis statt Stundenansatz — so tragen Sie nicht das Risiko, wenn der Umzug länger dauert als geschätzt.

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Selber zügeln oder Umzugsfirma?

Eine kleine Wohnung mit ein paar Helfer:innen und einem Miettransporter selbst zu zügeln, ist günstig — aber zeit- und kraftraubend, und Sie haften für Schäden selbst. Eine Firma kostet mehr, bringt aber Tempo, Versicherung und Material. Faustregel:

  • Selber zügeln lohnt sich bei kleinen Wohnungen, kurzen Distanzen und genug verfügbaren Helfer:innen.
  • Umzugsfirma lohnt sich ab etwa 3 Zimmern, bei wenig Zeit, hohen Stockwerken ohne Lift oder schweren Möbeln.
  • Eine Mischform ist oft am günstigsten: selbst packen, nur den Transport der schweren Möbel an die Firma geben.

Kündigung, Übergabe und Kaution

Drei Dinge entscheiden, ob der Auszug sauber läuft. Die Kündigung muss fristgerecht und schriftlich bei der Verwaltung eintreffen. Bei der Wohnungsübergabe halten Sie jeden Mangel in einem Protokoll fest — was nicht drinsteht, kann Ihnen später nicht angelastet werden. Und die Mietkaution bekommen Sie nur vollständig zurück, wenn die Wohnung im vereinbarten Zustand übergeben wird.

Tipp zur Endreinigung

Vereinbaren Sie mit einer Reinigungsfirma eine Reinigung mit Abnahmegarantie: Beanstandet die Verwaltung etwas, bessert die Firma kostenlos nach. Das erspart Streit um die Kaution.

Ummelden: die Behördengänge

  • Einwohneramt neuer Wohnort: anmelden, meist innert 14 Tagen — mit Ausweis, Mietvertrag und je nach Gemeinde der Heimatschein/Aufenthaltsbewilligung.
  • Alte Gemeinde: abmelden (in vielen Kantonen online möglich).
  • Post: Nachsendeauftrag einrichten, damit keine Briefe verloren gehen.
  • Strom, Internet, TV: Verträge ummelden oder neu abschliessen.
  • Versicherungen: Hausrat- und Haftpflichtversicherung über die neue Adresse informieren (die Deckung richtet sich nach der Wohnung).

Häufige Fragen

Wie früh sollte ich mit der Umzugsplanung beginnen?
Idealerweise 2–3 Monate vorher — dann ist genug Zeit für die Kündigung (3 Monate Frist), die Wahl eines Umzugstermins und das Einholen mehrerer Offerten.
Was kostet eine Umzugsfirma in der Schweiz?
Je nach Wohnungsgrösse rund CHF 600–2’500 als Pauschale für einen lokalen Umzug. Stockwerk, Distanz und Zusatzleistungen (Verpacken, Lift, Entsorgung) beeinflussen den Preis stark — vergleichen Sie mehrere Offerten.
Bis wann muss ich mich am neuen Wohnort anmelden?
In den meisten Gemeinden innert 14 Tagen nach dem Umzug. Die genaue Frist variiert je nach Kanton — fragen Sie im Zweifel beim Einwohneramt nach.
Selber zügeln oder Umzugsfirma — was lohnt sich?
Selber zügeln ist günstig bei kleinen Wohnungen und kurzen Distanzen. Ab etwa 3 Zimmern, bei wenig Zeit oder schweren Möbeln lohnt sich eine Firma — oft als Mischform (selbst packen, Transport an die Firma).
Wie bekomme ich meine Mietkaution zurück?
Übergeben Sie die Wohnung im vereinbarten Zustand und halten Sie alle Mängel im Übergabeprotokoll fest. Die Kaution liegt auf einem Sperrkonto auf Ihren Namen und wird nach der Übergabe freigegeben (Details im Ratgeber „Mietkaution“).

Quellen

  • Mieterverband – Checkliste Umzug
  • Die Post – Umzug und Nachsendeauftrag
  • comparis.ch – Umzugskosten in der Schweiz

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  • Wohnungen mieten in der Schweiz
  • Ratgeber: Wohnung kündigen – Fristen und Termine
  • Ratgeber: Mietkaution – höchstens 3 Monatsmieten
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