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Wohnungen & Häuser kaufen in Opfershofen Tg

Wohnungen & Häuser kaufen in Opfershofen TG
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Immobilienmarkt Opfershofen TG

Die folgenden Zahlen gelten für die ganze Gemeinde, zu der Opfershofen TG gehört. Die Leerwohnungsziffer liegt bei 0.70 %, 37 % unter dem kantonalen Schnitt (1.10 %). Der Gemeindesteuerfuss beträgt 151 % (2026), 4 % über dem Mittel der Gemeinden im Kanton (145.2 %). Eine ledige Person ohne Kinder mit CHF 100'000 Bruttolohn zahlt in der Gemeinde Bürglen (TG) CHF 11'734 Kantons-, Gemeinde- und Personalsteuer im Jahr (Steuerjahr 2026, ohne Kirchen-, Bundes- und Vermögenssteuer). Im nach Einwohnern gewichteten Mittel der Gemeinden sind es im Kanton CHF 11'474 und in der Schweiz CHF 12'251. Das mediane steuerbare Einkommen aller Steuerpflichtigen liegt bei CHF 47'000 (Steuerperiode 2022). Die Gemeinde zählt 4'252 Einwohner (2025).

Quellen: Bundesamt für Statistik (BFS), Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV).

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch sind die Angebotspreise in Opfershofen TG?

Wohnungen und Häuser werden in der Gemeinde Bürglen (TG) im Median für CHF 6'028 pro m² Wohnfläche zum Kauf angeboten, die mittlere Hälfte zwischen CHF 4'421 und CHF 6'438 (23 Inserate, Stand 01.11.2026). Das sind Angebotspreise aus Inseraten auf Schweizer Portalen, keine bezahlten Preise und keine Schätzung.

In welchem Kanton liegt Opfershofen TG?

Opfershofen TG liegt im Kanton Thurgau.

Wie hoch ist der Steuerfuss in Opfershofen TG?

Der Gemeindesteuerfuss in Opfershofen TG beträgt 151 % der einfachen Kantonssteuer (Steuerjahr 2026). Hinweis: Der Steuerfuss ist ein Multiplikator auf die kantonale Steuer, kein effektiver Steuersatz, und lässt sich nur innerhalb desselben Kantons vergleichen.

Wie hoch ist die Einkommenssteuer in Opfershofen TG?

Eine ledige Person ohne Kinder mit CHF 100'000 Bruttolohn zahlt in der Gemeinde Bürglen (TG) CHF 11'734 Kantons-, Gemeinde- und Personalsteuer im Jahr (Steuerjahr 2026, ohne Kirchen-, Bundes- und Vermögenssteuer). Der Betrag gilt für genau diesen Haushalt und dieses Einkommen und lässt sich, anders als der Steuerfuss, über Kantonsgrenzen hinweg vergleichen.