CHF470'000
Monti di Vairano, 6575 Vairano
Prix / m²
Plus cher que 87% à Vairano
Plus cher que 79% dans le canton de Ticino
Prix total
Moins cher que 82% à Vairano
Moins cher que 77% dans le canton de Ticino
Surface habitable
Plus petit que 96% à Vairano
Plus petit que 95% dans le canton de Ticino
Par rapport aux annonces sur Homematch dans la même commune et le canton.
88% d'espaces verts et naturels dans un rayon de 500 m.
Surtout des personnes seules · environ 3 personnes dans le voisinage.
Les polluants sont en dessous de la valeur indicative de l'OMS.
Les valeurs de radon élevées sont plus fréquentes ici.
Certains bâtiments
Disponible auprès de 2 opérateurs.

Das sehr speziell ausgebaute Rustico befindet sich auf einer Höhe von ca. 800 Metern in "Monti di Vairano" und ist sehr ruhig oberhalb des kleinen Weilers zwischen Vira-Gambarogno und Indemini gelegen. Der Eingang führt in einen Wohnraum, der mit seinem grossen, offenen Kamin dominiert und aus einem Mix mit modernen Elementen und Naturstein ausgebaut wurde. Eine offene Treppe führt in den oberen Bereich mit einer Gallerie, offenem Schlafzimmer mit Ausgang auf eine Terrasse, einem Bad und angrenzend in die Wohn-Küche führt, die ebenfalls einen direkten Ausgang auf einen schönen Sitzplatz und den Garten hat. Der Boden der Gallerie und die Decke der Küche sind teilweise mit Stahlgittern verlegt, was für ein gutes Raumklima und viel Licht in den Räumen sorgt, das über Dachfenster in das Rustico gelangt. Der Aussenbereich mit einem Steintisch, Pergola mit Weinreben, Grill- und Pizzaofen lässt an nichts fehlen. Für die Sommermonate steht zur Abkühlung ein Mini-Pool mit Salzwasser zur Verfügung von dem man die Herrliche Sicht auf den Lago Maggiore geniesst. Das Rustico erreicht man vom privaten Parkplatz aus über einen privaten Treppenweg. Ein grosser Landanteil von über 2'500 m2 mit Wald und Wiese gehört dazu. Im unteren Bereich ist ein Naturkeller für Werkzeuge und zum Lagern von Lebensmittel vorhanden. Das Rustico darf als Zweitwohnsitz gekauft werden. Eine schriftliche Bestätigung der Gemeinde liegt vor.