Wohnungen & Häuser kaufen in Champlan Grimisuat
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Immobilienmarkt Champlan (Grimisuat)
Die folgenden Zahlen gelten für die ganze Gemeinde, zu der Champlan (Grimisuat) gehört. Die Leerwohnungsziffer liegt bei 0.44 %, 58 % unter dem kantonalen Schnitt (1.04 %). Der Gemeindesteuerfuss beträgt 125 % (2026), 7 % über dem Mittel der Gemeinden im Kanton (116.8 %). Eine ledige Person ohne Kinder mit CHF 100'000 Bruttolohn zahlt in der Gemeinde Grimisuat CHF 13'791 Kantons-, Gemeinde- und Personalsteuer im Jahr (Steuerjahr 2026, ohne Kirchen-, Bundes- und Vermögenssteuer). Im nach Einwohnern gewichteten Mittel der Gemeinden sind es im Kanton CHF 13'282 und in der Schweiz CHF 12'251. Das mediane steuerbare Einkommen aller Steuerpflichtigen liegt bei CHF 48'600 (Steuerperiode 2022). Die Gemeinde zählt 3'979 Einwohner (2025).
Quellen: Bundesamt für Statistik (BFS), Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV).
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch sind die Angebotspreise in Champlan (Grimisuat)?
Wohnungen und Häuser werden in der Gemeinde Grimisuat im Median für CHF 6'162 pro m² Wohnfläche zum Kauf angeboten, die mittlere Hälfte zwischen CHF 5'930 und CHF 7'089 (40 Inserate, Stand 01.11.2026). Das sind Angebotspreise aus Inseraten auf Schweizer Portalen, keine bezahlten Preise und keine Schätzung.
In welchem Kanton liegt Champlan (Grimisuat)?
Champlan (Grimisuat) liegt im Kanton Valais.
Wie hoch ist der Steuerfuss in Champlan (Grimisuat)?
Der Gemeindesteuerfuss in Champlan (Grimisuat) beträgt 125 % der einfachen Kantonssteuer (Steuerjahr 2026). Hinweis: Der Steuerfuss ist ein Multiplikator auf die kantonale Steuer, kein effektiver Steuersatz, und lässt sich nur innerhalb desselben Kantons vergleichen.
Wie hoch ist die Einkommenssteuer in Champlan (Grimisuat)?
Eine ledige Person ohne Kinder mit CHF 100'000 Bruttolohn zahlt in der Gemeinde Grimisuat CHF 13'791 Kantons-, Gemeinde- und Personalsteuer im Jahr (Steuerjahr 2026, ohne Kirchen-, Bundes- und Vermögenssteuer). Der Betrag gilt für genau diesen Haushalt und dieses Einkommen und lässt sich, anders als der Steuerfuss, über Kantonsgrenzen hinweg vergleichen.







