Häuser kaufen in Prangins
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Immobilienmarkt Prangins
Die folgenden Zahlen gelten für die ganze Gemeinde, zu der Prangins gehört. Die Leerwohnungsziffer liegt bei 1.08 %, 24 % über dem kantonalen Schnitt (0.87 %). Der Gemeindesteuerfuss beträgt 57 % (2026), 18 % unter dem Mittel der Gemeinden im Kanton (69.4 %) — für den Kanton tief. Eine ledige Person ohne Kinder mit CHF 100'000 Bruttolohn zahlt in der Gemeinde Prangins CHF 13'589 Kantons-, Gemeinde- und Personalsteuer im Jahr (Steuerjahr 2026, ohne Kirchen-, Bundes- und Vermögenssteuer). Im nach Einwohnern gewichteten Mittel der Gemeinden sind es im Kanton CHF 14'414 und in der Schweiz CHF 12'251. Das mediane steuerbare Einkommen aller Steuerpflichtigen liegt bei CHF 61'600 (Steuerperiode 2022). Die Gemeinde zählt 4'236 Einwohner (2025).
Quellen: Bundesamt für Statistik (BFS), Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV).
Häufig gestellte Fragen
Wie viele Häuser stehen aktuell zum Kaufen in Prangins zur Verfügung?
Aktuell sind 5 Häuser in Prangins auf Homematch zum Kaufen ausgeschrieben. Die Auswahl wird laufend aktualisiert, sobald Verwaltungen neue Inserate publizieren.
Wie hoch sind die Angebotspreise in Prangins?
Wohnungen und Häuser werden in der Gemeinde Prangins im Median für CHF 11'625 pro m² Wohnfläche zum Kauf angeboten, die mittlere Hälfte zwischen CHF 10'783 und CHF 13'101 (14 Inserate, Stand 01.11.2026). Das sind Angebotspreise aus Inseraten auf Schweizer Portalen, keine bezahlten Preise und keine Schätzung.
In welchem Kanton liegt Prangins?
Prangins liegt im Kanton Vaud.
Wie hoch ist der Steuerfuss in Prangins?
Der Gemeindesteuerfuss in Prangins beträgt 57 % der einfachen Kantonssteuer (Steuerjahr 2026). Hinweis: Der Steuerfuss ist ein Multiplikator auf die kantonale Steuer, kein effektiver Steuersatz, und lässt sich nur innerhalb desselben Kantons vergleichen.
Wie hoch ist die Einkommenssteuer in Prangins?
Eine ledige Person ohne Kinder mit CHF 100'000 Bruttolohn zahlt in der Gemeinde Prangins CHF 13'589 Kantons-, Gemeinde- und Personalsteuer im Jahr (Steuerjahr 2026, ohne Kirchen-, Bundes- und Vermögenssteuer). Der Betrag gilt für genau diesen Haushalt und dieses Einkommen und lässt sich, anders als der Steuerfuss, über Kantonsgrenzen hinweg vergleichen.






















